Durchführung einer Tierveranstaltung
Leistungsbeschreibung
Über diesen Online-Service können Sie die Anzeige einer Tierveranstaltung tätigen.
Für diesen Online-Service werden folgende Angaben benötigt:
- Angaben zur Tierveranstaltung (unter anderem Name, Zweck, Ort und Zeitraum)
- Angaben zur Tierart
- Angaben zur Herkunft der Tiere
Handelt es sich um eine Veranstaltung mit Hunden und/oder Katzen, so ist, soweit Hunde oder Katzen aus einem Mitgliedstaat oder einem Drittland an einer Hunde- oder Katzenausstellung oder einer Veranstaltung ähnlicher Art teilnehmen, diese Veranstaltung stets der zuständigen Behörde mindestens vier Wochen vor Beginn anzuzeigen. Ebenfalls sind Hunde– und Katzenausstellungen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art mit Hunden und Katzen im gefährdeten Bezirk der zuständigen Behörde mindestens vier Wochen vor Beginn anzuzeigen.
Betreffend Vieh sind folgende Veranstaltungen mindestens vier Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung anzuzeigen: Viehausstellungen, Viehmärkte, Viehschauen, Wettbewerbe mit Vieh und Veranstaltungen ähnlicher Art. (§ 4 Abs. 1 Viehverkehrsverordnung)