Waffenbesitzkarte für Vereine beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Eine Vereins-Waffenbesitzkarte kann für schießsportliche Vereine oder jagdliche Vereinigungen ausgestellt werden. Sie ermöglicht dem Verein oder der Vereinigung erlaubnispflichtige Schusswaffen zu besitzen, die die Vereins-/Vereinigungsmitglieder vor Ort unter Aufsicht einer Standaufsicht benutzen können.

  • Verfahrensablauf

    Beantragung Vereins-Waffenbesitzkarte

    Reichen Sie zur Beantragung einer Vereins-Waffenbesitzkarte das hierfür vorgesehene Antragsformular ein.  Schauen Sie bitte nach, welche Unterlagen eventuell noch von Ihnen benötigt werden. 

    Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihnen die Vereins-Waffenbesitzkarte erteilt und/oder die beantragte Erlaubnis in die Vereins-Waffenbesitzkarte eingetragen. Diese wird Ihnen zusammen mit dem Gebührenbescheid postalisch zugesandt.


    Beantragung Voreintrag (mit Munitionserwerb)

    Reichen Sie zur Beantragung eines Voreintrages das hierfür vorgesehene Antragsformular ein.  Bitte geben Sie für jeden Voreintrag an, ob eine Munitionserwerbserlaubnis benötigt wird, indem Sie Ja oder Nein ankreuzen. 

    Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihnen die beantragte Erlaubnis in die Waffenbesitzkarte eingetragen. Diese wird Ihnen zusammen mit dem Gebührenbescheid postalisch zugesandt.

  • Voraussetzungen

    • Mindestalter:
      21 Jahre
      (25 Jahre für den Besitz von großkalibrigeren Waffen als Sportschütze)

    • Zuverlässigkeit

    • Persönliche Eignung

    • Sachkunde

    • Bedürfnis
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Antrag Vereins-WBK
      (siehe unten unter Anträge / Formulare)

    • Nachweis der sicheren Aufbewahrung:
      Es muss angegeben werden, wo die Schusswaffen und die dazugehörige Munition aufbewahrt werden. Die passende Aufbewahrungserklärung finden Sie unter Anträge/Formulare.

    • Nachweis der Sachkunde:
      Jede verantwortliche Person des Vereins / der Vereinigung muss einen Sachkundenachweis vorlegen. Wenn die verantwortliche Person im Besitz einer Waffenbesitzkarte ist, muss die Sachkunde nicht separat nachgewiesen werden.
      Verantwortliche Personen, die bisher nicht im Besitz einer Waffenbesitzkarte sind, müssen einen Sachkundenachweis einreichen. 
  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die Beantragung einer Vereins-Waffenbesitzkarte, eines Voreintrages oder einer Munitionserwerbserlaubnis fallen Gebühren bei der Waffenbehörde an. 

    Nach dem Waffengesetz wird die Zuverlässigkeit aller auf der Waffenbesitzkarte eingetragenen verantwortlichen Personen des Vereins / der Vereinigung alle drei Jahre überprüft, wofür ebenfalls regelmäßig Gebühren anfallen.

    Die waffenrechtlichen Gebühren finden Sie in Nummer 7 der Anlage zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

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    2. Farben umkehren

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