Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Sprengstoffrecht beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist Voraussetzung für die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (z. B. Böller-, Nitrocellulose- oder Schwarzpulver).
Der erfolgreiche Abschluss dieses Lehrgangs (Fachkunde) ist wiederum erforderlich, um eine Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) beantragen zu können.
Verfahrensablauf
Reichen Sie zur Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) das unten stehende Antragsformular ein.
Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihnen die Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt. Diese wird Ihnen zusammen mit dem Gebührenbescheid postalisch zugesandt.
Voraussetzungen
- Mindestalter: (§8 SprengG-Einzelnorm )
i.d.R 21 Jahre - Zuverlässigkeit (§8a SprengG-Einzelnorm)
- Persönliche Eignung (§8b SprengG-Einzelnorm)
- Mindestalter: (§8 SprengG-Einzelnorm )
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag Unbedenklichkeitsbescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
Für die Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung fallen Gebühren bei der Sprengstoffbehörde an.
Die sprengstoffrechtlichen Gebühren finden Sie in der Nr. 33 der Anlage zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales und Integration (VwKostO-HMSI) vom 23. Oktober 2012.
Anträge / Formulare