Kreisrecht und Satzungen
Jeder Landkreis kann Angelegenheiten, die in seine Zuständigkeit fallen, durch Satzungen regeln, solange nicht ein Gesetz des Bundes oder des Landes etwas anderes bestimmt. Dies gehört zu der den Landkreisen vom Grundgesetz her zugebilligten Selbstverwaltungsgarantie. Satzungen werden vom Kreistag beschlossen, anschließend vom Kreisausschuss ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht. Die Sammlung aller Satzungen sowie der sonstigen verbindlichen Regelungen bilden das Kreisrecht.
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Satzungen des Zweckverbandes Abfallsammlung für den Landkreis Fulda
Die Satzungen des Zweckverbandes Abfallsammlung für den Landkreis Fulda werden durch die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallsammlung beschlossen.