Amtsärztliche Stellungnahmen

Eine amtsärztliche Stellungnahme ist eine offizielle medizinische Stellungnahme von Ärztinnen und Ärzten, die am Gesundheitsamt arbeiten, in Form von neutralen, sachlichen Beurteilungen. Die Stellungnahme ist unabhängig und basiert auf Untersuchungen und (fachärztlichen) Unterlagen. Diese sind notwendig, damit Behörden Entscheidungen über mögliche Hilfen treffen können.

Benötigen Sie eine medizinische Stellungnahme, beauftragt die zuständige Behörde das Gesundheitsamt.

An welche Behörde Sie sich wenden sollten, um entsprechende Hilfe zu beantragen, hängt von der Art der benötigten Hilfe ab.

  • Eingliederungshilfe

    Die Eingliederungshilfe beim Landkreis Fulda beauftragt das Gesundheitsamt mit der Überprüfung einer Zugehörigkeit von Kindern mit (möglicher) körperlicher, geistiger und seelischer Behinderung zum leistungsberechtigten Personenkreis nach § 99 SGB IX, bei Beantragung eines Hilfebedarfes

    • für eine individuelle Unterstützung im Kindergarten (Integrationsplatz)
    • für eine Schulbegleitung (Teilhabeassistenz)
    • für KFZ-Umbauten aufgrund einer (körperlichen) Behinderung des Kindes
    • für eine autismusspezifische Therapie
  • Beihilfe Sanatoriumsaufenthalt

    Das Regierungspräsidium Kassel (Beihilfestelle Hünfeld) beauftragt das Gesundheitsamt gemäß § 7 hBeihVO

    • für eine Gewährung einer Beihilfe aus Anlass eines Sanatoriumsaufenthaltes
  • Hilfen nach AsylbLG

    Die Zuwanderungsbehörde des Landkreises Fulda beauftragt das Gesundheitsamt gemäß §§ 17,62 SGB I i.V.m. §35 SGB XII und 69 SGB X sowie § 6 AsylbLG mit der Überprüfung von

    • Hilfen nach dem AsylbLG (Überprüfung eines Wohnungsumzuges und / oder Kostenübernahme medizinischer Hilfen / Operationen)
  • Ernährung für Säuglinge, Kinder und Jugendliche

    Das Kreisjobcenter des Landkreises Fulda beauftragt das Gesundheitsamt nach § 21 SGB II Mehrbedarfe

    • mit der Überprüfung zur Notwendigkeit einer kostenaufwändigeren Ernährung für Säuglinge, Kinder und Jugendliche (0-18 Jahre)
  • Vaterschaftsteste/Abstammungsnachweise

    Gerichte beauftragen das Gesundheitsamt

    • für Vaterschaftsteste/Abstammungsnachweise

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