Qualität des Trinkwassers
Das „Lebensmittel Nr. 1“, unser Trinkwasser, muss so beschaffen sein, dass der Genuss und der Gebrauch die menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht gefährden.
Das bedeutet für Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen: Die Planung, Errichtung, Änderung, Instandhaltung und der Betrieb müssen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erfolgen. Die Anlagen werden durch den Landkreis Fulda überwacht. Wer eine solche Anlage betreibt oder betreiben will – siehe hierzu § 54 Abs.1 der Trinkwasserversorgung –, muss das dem Gesundheitsamt melden. Die Meldeformulare für Trinkwasseranlagen und Nichttrinkwasseranlagen finden Sie im Download-Bereich auf dieser Seite.
Anforderungen an Wasserversorgungsanlagen
Verbot von Bleileitungen: Wer Bleileitungen oder Teilestücke aus Blei in seiner Hausinstallation verwendet, ist verpflichtet, diese auszutauschen. Im Zweifelsfall können Fachbetriebe des Gas- und Wasserfaches diese erkennen und austauschen. Auch Trinkwasseruntersuchungen durch ein zugelassenes Untersuchungslabor können einen Nachweis für Blei im Trinkwasser bestätigen oder ausschließen.
Untersuchungspflicht auf Legionellen: Wer eine mobile Wasserversorgungsanlage, eine Gebäudewasserversorgungsanlage oder eine zeitweilige Wasserversorgungsanlage betreibt, muss das Trinkwasser auf Legionellen untersuchen, sofern es im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgeben wird.
Wasser für Schwimmbäder- und Badegewässer
Die Qualität von Schwimm- und Badebeckenwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch keine Gesundheitsgefahr besteht. Die Einhaltung dieser Anforderungen muss der Betreiber oder die Betreiberin durch regelmäßige Badewasseruntersuchungen beim Gesundheitsamt nachweisen. Da in Deutschland gegenwärtig keine Badebeckenwasserverordnung existiert, dienen als Maßgabe für die Überwachungsbehörden vornehmlich einschlägige DIN-Normen (vor allem die DIN 19643 sowie die Empfehlung des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2013).
Auch Badegewässer werden regelmäßig überwacht. Im Landkreis Fulda befindet sich ein offizielles EU-Badegewässer, der Guckaisee in Poppenhausen. Vor Beginn der Saison müssen die Dauer der Badesaison und ein Überwachungszeitplan mit den entsprechenden Beprobungen festgelegt und an das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie übermittelt werden. Das Gesundheitsamt kann Badeverbote aussprechen oder vom Baden abraten. Das wird vor Ort ausgehängt und auch öffentlich bekannt gegeben.
