Jagdpacht
Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wild lebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.
Hinweis zur Hege
Die Hege hat die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen zum Ziel. Die Hege muss so durchgeführt werden, dass Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden.
Hinweis zum Reviersystem
In Deutschland gilt das Reviersystem. Danach darf die Jagd von Jagdausübungsberechtigten grundsätzlich nur in Eigenjagdbezirken und gemeinschaftlichen Jagdbezirken ausgeübt werden. Die untere Jagdbehörde beim Kreisausschuss des Landkreises Fulda ist zuständig für das Gebiet des gesamten Landkreises Fulda. Die Jagdbehörde wird fachlich beraten durch die Kreisjagdberater.
Hinweise für Jagdpächter und Jagdpächterinnen aus dem Landkreis Fulda
Wenn Sie Jagdpächter oder Jagdpächterin eines Reviers im Landkreis Fulda sind, erhalten Sie weitere Informationen und Formulare über die weiterführenden Links und den Download-Bereich.