Taxierlaubnis und Mietwagenerlaubnis

Ein Unternehmen benötigt für die Durchführung eines Taxi- und/oder Mietwagenbetriebs nach den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes eine Erlaubnis/Konzession. Dafür zuständig sind in Hessen die Städte und Gemeinden über 7.500 Einwohnerinnen und Einwohner, im Übrigen die Kreisverwaltung.

Um eine solche Konzession zu erhalten, bedarf es einer besonderen formellen Antragstellung. Anträge werden auf Anforderung zugesandt. 

Weiter Informationen erhalten Sie von der Verkehrsbehörde.

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