Ersterteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Für einen längeren Aufenthalt in Deutschland müssen Ausländerinnen und Ausländer (ausgenommen sind EU-Bürgerinnen und EU-Bürger) nach der Einreise bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird zu den im Aufenthaltsgesetz genannten Zwecken wie zum Beispiel Studium, Ausbildung, humanitäre Gründe oder Familiennachzug erteilt. Das Aufenthaltsgesetz regelt für die einzelnen Aufenthaltszwecke dabei neben den Erteilungsvoraussetzungen auch, ob ein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis besteht oder ob die Ausländerbehörde eine Ermessensentscheidung zu treffen hat. Die Aufenthaltserlaubnis gilt normalerweise für das gesamte Bundesgebiet, kann aber mit Auflagen und Bedingungen erteilt und verlängert werden. Auflagen, zum Beispiel eine räumliche Beschränkung, können auch nachträglich verfügt werden.
Die Aufenthaltserlaubnis bildet trotz zunächst zeitlicher Befristung die Grundlage für ein ständiges Aufenthaltsrecht, sofern nicht von vornherein eine Verlängerung ausgeschlossen wird. Die Aufenthaltserlaubnis eröffnet die Möglichkeit eines späteren unbefristeten Aufenthaltsrechts (Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt), soweit dies für bestimmte Gruppen von Ausländern nicht von vornherein ausgeschlossen ist.
Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels
Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels sind sehr unterschiedlich. Wenden Sie sich daher bitte an Ihre Ausländerbehörde. Visumspflichtige Ausländer müssen die für den weiteren Aufenthalt erforderlichen Aufenthaltstitel noch während der Gültigkeitsdauer des Visums beantragen. Von der Visumspflicht befreite Ausländer müssen den für einen weiteren Aufenthalt erforderlichen Aufenthaltstitel unverzüglich nach der Einreise bzw. spätestens innerhalb von 90 Tagen nach Einreise beantragen.
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gelten grundsätzlich dieselben Anforderungen.
Erforderliche Unterlagen:
- نموذج الطلب
- gültiger Nationalpass
- digitales Lichtbild mit Matrix-QR-Code
- Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt (z.B. Gehaltsabrechnungen, Verpflichtungserklärung, Sperrkonto, etc.)
- ausreichender Wohnraum (z.B. Mietvertrag, ggf. Mietbescheinigung, etc.)
- Krankenversicherungsschutz - Nachweis über den Aufenthaltszweck, z.B. Arbeitsvertrag, Immatrikulation, etc.
Je nach Aufenthaltszweck können die vorzulegenden Unterlagen sowie die fälligen Gebühren variieren.
Antragstellung
Ihren Antrag können Sie entweder über den Online-Antrag oder per Formular stellen. Nach Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeitenden einen Termin. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Dies kann die Bearbeitung verzögern. Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens, kann es zu längeren Wartezeiten kommen.