وثيقة السفر
Der Reiseausweis für Ausländerinnen und Ausländer ist ein Passersatz, der Ausländerinnen und Ausländern, die nachweislich keinen Pass oder Passersatz besitzen und diesen auch nicht auf zumutbare Weise erlangen können, ausgestellt werden kann. Der Geltungsbereich eines Reiseausweises für Ausländerinnen und Ausländer schließt in der Regel das Heimatland aus.
Grundsätzlich wird Ihnen ein Pass durch Ihren Heimatstaat ausgestellt. Der Reiseausweis kann nur in Ausnahmefällen ausgestellt werden.
Der Reiseausweis für Flüchtlinge ist ein Passersatz, der an einen Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) ausgestellt wird. Ausstellungsgrund ist, dass dem Flüchtling vor Verfolgungsmaßnahmen im Herkunftsstaat Schutz gewährt wird.