Meldepflichtige Krankheiten
Bestimmte Krankheiten (zum Beispiel Windpocken, Gastroenteritis und akute Hepatitis) und Krankheitserreger (darunter Noroviren, Salmonellen und Influenza) müssen dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Diese Regelung basiert auf dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). In diesem Gesetz steht genau, welche Krankheiten (§ 6 IfSG) und Krankheitserreger (§ 7 IfSG) gemeldet werden müssen. Zudem ist auch festgelegt, wer die Meldung machen muss (§ 8 IfSG).
Die Meldepflicht betrifft auch Gemeinschaftseinrichtungen, also zum Beispiel Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Heime. Sorgeberechtigte, deren Kind eine Gemeinschaftseinrichtung besucht, müssen das Auftreten verschiedener Infektionskrankheiten unverzüglich der Einrichtung mitteilen. Die in den Gemeinschaftseinrichtungen zu meldenden Krankheiten sind in § 34 IfSG geregelt.
Meldeformulare finden Sie im Download-Bereich auf dieser Seite.
Meldepflicht bei Tuberkulose
Tuberkulose ist eine meldepflichtige Infektionskrankheit, die dem Gesundheitsamt von Krankenhäusern, Arztpraxen und Laboratorien gemeldet werden muss.
Die Tuberkulose ist eine bakterielle Erkrankung, die alle Organe betreffen kann. Die häufigste Form ist die Lungentuberkulose. Die Übertragung einer Tuberkulose erfolgt durch Tröpfcheninfektion bei Kontakt zu Personen mit einer offenen Lungentuberkulose. Das Infektionsrisiko ist relativ gering, niedriger als bei anderen Infektionskrankheiten wie z. B. Windpocken oder Grippe.
Im Fall von Tuberkulose:
- Betroffene Personen und deren Angehörige erhalten Aufklärung über Ansteckung, Erkrankung und Behandlung.
- Patienten werden beraten und erhalten Begleitung vom Beginn bis zum Abschluss der Behandlung.
- Erkrankungs-, Behandlungs- und Therapieverlauf werden dokumentiert.
- Kontaktpersonen (z. B. Familienmitglieder, Freunde, Bekannte, Mitbewohner, Arbeitskollegen) werden ermittelt.
- Durchführen von Umgebungsuntersuchungen bei Kontaktpersonen, um eine mögliche Infektionsquelle zu finden und eine Infektion oder Erkrankung frühzeitig zu erkennen.
Folgende Untersuchungen können erforderlich werden:
- Intracutaner Tuberkulintest nach Mendel-Mantoux
- Quantiferon-Bluttest
- Röntgenuntersuchung der Lunge
Diese Untersuchungen sind für Kontaktpersonen kostenfrei.
Kostenpflichtig können Tuberkulin-Hauttests nach Mendel-Mantoux zum Beispiel bei Adoptionen, Personaleinstellungen und Auslandsaufenthalten, durchgeführt werden.