Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG) i.V.m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Corduneanu, Ciprian, geb. 26.06.1995 in Botosani (Rumänien)
zuletzt wohnhaft in 36043 Fulda, Walahfridstraße 69
Az.: 3320-268216
Bescheid des Landkreises Fulda in einer Fahrerlaubnisangelegenheit vom 27.07.2026
Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o.g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i.V.m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Absatz 2 Satz 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Durch die Entscheidung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Landkreis Fulda - Fahrerlaubnisbehörde
42b Kreuzbergstraße
36043 Fulda
Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiter/in: Herr Honikel
Telefonnummer: 0661 600 61130