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Protection Against Animal Diseases - Report an Animal Disease

  • Service description

    Under the Animal Health Act, you must immediately report certain animal diseases.

    Dadurch sollen Seuchen rechtzeitig erkannt und bekämpft werden können, damit sie sich nicht weiter ausbreiten.

    Tipp: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft stellt Ihnen eine Auflistung der anzeigepflichtigen Tierseuchen zur Verfügung.

    Sie müssen nicht nur den Ausbruch einer Seuche anzeigen, sondern auch bereits den Verdacht auf einen Ausbruch.

    Nach dem Tiergesundheitsgesetz müssen Sie eine Tierseuche anzeigen, wenn Sie

    • der Halter oder die Halterin des Tieres sind
    • den Halter oder die Halterin vertreten
    • zeitweilig das Tier beaufsichtigen
    • beruflich mit Tieren zu tun haben, beispielsweise
      • Beschäftigte im Viehhandel, Viehtransporteure
      • Fischzüchter oder Fischzüchterinnen,
      • Hufschmiede und Klauenpfleger,
      • Beschäftigte in der Jagd, Fischerei oder Schäferei,
      • mit der Ausübung der Tierheilkunde Beschäftigte
      • Leiter oder Leiterinnen einer Untersuchungsstelle oder
      • Personen, die Tiere künstlich besamen, deren Leistung prüfen, Tiere kastrieren, die gewerbsmäßig schlachten

    Achtung: Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie den Verdacht auf eine Tierseuche nicht sofort anzeigen oder ihn sogar verheimlichen. Die Tierseuche kann sich dann zum Beispiel über den Tierhandel oder Personen weiterverbreiten. In diesem Fall müssen Sie mit einer Geldbuße von bis zu 30.000,00 Euro rechnen. Zudem werden Ihnen keine Entschädigungen für eigene Tierverluste gezahlt.

  • Procedure

    Sie müssen die Tierseuche oder Ihren Verdacht über den Ausbruch einer Tierseuche sofort anzeigen. Benachrichtigen Sie das zuständige Veterinäramt telefonisch oder persönlich. Die Anzeige kann formlos erfolgen.

    Machen Sie Angaben zu:

    • vermutete Seuche
    • auftretende Symptome
    • Art, Anzahl, Standort und Haltungsform der Tiere
    • Besitzer oder Besitzerin der Tiere
    • möglicherweise: Betroffene Nachbarbestände
    • von Ihnen getroffene Maßnahmen
    • wurden die Tiere ge- oder verkauft
    • ggf. Haltung anderer Tierarten

    Sie müssen alles tun, um ein Ausbreiten der Seuche zu verhindern: Sie müssen zum Beispiel die kranken und verdächtigen Tiere von Orten fernhalten, an denen die Gefahr der Ansteckung fremder Tiere besteht.

    Das zuständige Veterinäramt geht Ihrer Verdachtsanzeige nach. Es ordnet zunächst an, dass die kranken und verdächtigen Tiere von anderen empfänglichen Tieren abgesondert und soweit erforderlich eingesperrt werden. Der Personen und Fahrzeugverkehr auf Ihrem Betrieb wird eingeschränkt. Bestätigt sich der Verdacht auf eine Tierseuche, leitet das zuständige Veterinäramt die notwendigen Gegenmaßnahmen ein. Dies können zum Beispiel die Untersuchung, die Quarantäne oder die Tötung der Tiere sein.

  • What fees apply?

    für die Anzeige: Keine

  • What deadlines do I have to observe?

    Sie müssen Ihren Verdacht sofort anzeigen.

  • Legal basis

  • What else should I know?

    Für Tierverluste durch Tierseuchen können Sie nach dem Tiergesundheitsgesetz Entschädigungen erhalten. Nähere Informationen finden Sie in der Leistungsbeschreibung "Entschädigung bei der Tierseuchenkasse beantragen".

Help with accessibility

  • General

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  • Invert colors

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    control
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    Note: The shortcuts must be activated in the system settings of the operating system.

    First activate the screen magnifier and then switch the color inversion on and off with the following key combinations:

    1. screen magnifier

    +

    2. invert colors

    Ctrl
    Old
    I
  • Screen magnifier

    Press the following key combinations to use the screen magnifier:

    Switch on/off

    option
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    8

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    Note: The shortcuts must be activated in the system settings of the operating system.

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