Neufahrzeug aus dem Inland zulassen
Die Zulassung können Sie online erledigen, oder Sie vereinbaren einen Termin in der Zulassungsbehörde.
Zulassungsbescheinigung Teil II vorhanden
Завантажуються результати пошукуРезультати пошуку не знайдено.Необхідні документи
- ZB II/Fahrzeugbrief/Betriebserlaubnis bzw. Datenbestätigung des Herstellers
- дійсний номер eVB від страхової компанії
- дійсне посвідчення особи (або дійсний паспорт із підтвердженням реєстрації за місцем проживання)
- bei ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ist der Pass mit gültiger Aufenthalts- und Meldebestätigung erforderlich (bei EG-Staatsangehörigen der "EG-Ausweis"
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (Download-Bereich auf dieser Seite)
Die Gebühr für Zulassung des Fahrzeuges beträgt mindestens 30 Euro. Für die evtl. Zuteilung eines Wunschkennzeichens werden 10,20 Euro berechnet. Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
Zulassungsbescheinigung Teil II ist nicht vorhanden
Завантажуються результати пошукуРезультати пошуку не знайдено.Необхідні документи
- CoC-Papier* oder Gutachten gem. §21 StVZO bzw. Gutachten nach § 13 EG-FGV**
- дійсний номер eVB від страхової компанії
- дійсне посвідчення особи (або дійсний паспорт із підтвердженням реєстрації за місцем проживання)
- bei ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ist der Pass mit gültiger Aufenthalts- und Meldebestätigung erforderlich (bei EG-Staatsangehörigen der "EG-Ausweis")
- Eigentumsnachweis, z. B. Rechnung oder Kaufvertrag
- Fahrzeuge, die in die EU eingeführt wurden, benötigen eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- Доручення на пряме списання коштів у рамках SEPA для сплати податку на транспортні засоби (розділ «Завантаження» на цій сторінці)
Eventuell ist die Vorführung des Fahrzeuges erforderlich. Hierzu geben Ihnen die Mitarbeitenden der Zulassungsbehörde gern weitere Auskünfte.
Die Gebühr für Zulassung des Fahrzeuges beträgt mindestens 33,80 Euro. Für die evtl. Zuteilung eines Wunschkennzeichens werden 10,20 Euro berechnet. Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen
* CoC = Certificate of Conformity / EG-Übereinstimmungserklärung
** nur die Fahrzeugklassen:
M = Fahrzeuge zur Personenbeförderung
N = Fahrzeuge zur Güterbeförderung
O = Anhänger