Neufahrzeug aus dem Inland zulassen
Die Zulassung können Sie online erledigen, oder Sie vereinbaren einen Termin in der Zulassungsbehörde.
Zulassungsbescheinigung Teil II vorhanden
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- ZB II/Fahrzeugbrief/Betriebserlaubnis bzw. Datenbestätigung des Herstellers
- gültige eVB-Nummer von der Versicherung
- valid ID card (or valid passport with proof of residence)
- bei ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ist der Pass mit gültiger Aufenthalts- und Meldebestätigung erforderlich (bei EG-Staatsangehörigen der "EG-Ausweis"
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (Download-Bereich auf dieser Seite)
Die Gebühr für Zulassung des Fahrzeuges beträgt mindestens 30 Euro. Für die evtl. Zuteilung eines Wunschkennzeichens werden 10,20 Euro berechnet. Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
Zulassungsbescheinigung Teil II ist nicht vorhanden
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- CoC-Papier* oder Gutachten gem. §21 StVZO bzw. Gutachten nach § 13 EG-FGV**
- gültige eVB-Nummer von der Versicherung
- valid ID card (or valid passport with proof of residence)
- bei ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ist der Pass mit gültiger Aufenthalts- und Meldebestätigung erforderlich (bei EG-Staatsangehörigen der "EG-Ausweis")
- Eigentumsnachweis, z. B. Rechnung oder Kaufvertrag
- Fahrzeuge, die in die EU eingeführt wurden, benötigen eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- SEPA Direct Debit Authorization for Vehicle Tax (Download section on this page)
Eventuell ist die Vorführung des Fahrzeuges erforderlich. Hierzu geben Ihnen die Mitarbeitenden der Zulassungsbehörde gern weitere Auskünfte.
Die Gebühr für Zulassung des Fahrzeuges beträgt mindestens 33,80 Euro. Für die evtl. Zuteilung eines Wunschkennzeichens werden 10,20 Euro berechnet. Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen
* CoC = Certificate of Conformity / EG-Übereinstimmungserklärung
** nur die Fahrzeugklassen:
M = Fahrzeuge zur Personenbeförderung
N = Fahrzeuge zur Güterbeförderung
O = Anhänger