Internationalen Führerschein beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der EU/ dem EWR benötigen Sie einen internationalen Führerschein. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

    Spezielle Hinweise für Kreis Fulda

    Der Internationale Führerschein wird nur für Reisen in Länder außerhalb der EU benötigt. Er ersetzt nicht das nationale Führerscheindokument und hat daher in der Bundesrepublik Deutschland keine Gültigkeit. Der Internationale Führerschein ist eine Übersetzung des nationalen Führerscheins und ist somit bei Fahrten im Nicht-EU-Ausland immer zusammen mit dem nationalen Führerschein mitzuführen. Das Mindestalter beträgt hierfür 18 Jahre.

    Sie können zwei verschiedene Internationale Führerscheine beantragen:

    • Internationaler Führerschein gemäß des Internationalen Abkommens über den Kraftfahrzeugverkehr vom 24.04.1926 (Gültigkeit 1 Jahr) wird in den folgenden Ländern gefordert: Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Island, Libanon, Liechtenstein, Mexiko, Peru, Sri Lanka, Syrien, Türkei, Vatikanstadt
    • Internationaler Führerschein gemäß des Abkommens über den Straßenverkehr vom 08.11.1968 (Gültigkeit 3 Jahre) wird in allen anderen Nicht-EU-Ländern akzeptiert

    Die Ausstellung des Internationalen Führerscheines kann nur auf Grundlage eines gültigen EU-Kartenführerscheines erfolgen (siehe hierzu Umtausch Führerschein). So kann der Internationale Führerschein erst ausgestellt werden, wenn der bisherige Papierführerschein in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht wurde (siehe hierzu: Umtausch / Umschreibung).

    Bei vollständiger Vorlage der Unterlagen innerhalb der Sprechzeiten wird der Internationale Führerschein innerhalb weniger Minuten ausgestellt und ausgehändigt.

    Es besteht auch die Möglichkeit den Internationalen Führerschein durch eine(n) Bevollmächtigte(n) zu beantragen. Dazu benötigen Sie zu den oben aufgeführten Unterlagen zusätzlich eine schriftliche Vollmacht und die bevollmächtigte Person muss sich auch ausweisen können.

  • Verfahrensablauf

    Bitte beantragen Sie einen internationalen Führerschein bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)

  • Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
    • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins
    • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für Kreis Fulda
    • Gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder bei ausländischen Dokumenten gültiger Pass mit Aufenthaltstitel
    • gültiger ausländischer Pass mit aktueller Meldebescheinigung (max. 3 Monate alt) / Aufenthaltstitel
    • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) nicht älter als 6 Monate
    • EU-Kartenführerschein
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es gibt keine Frist. Bitte Beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

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    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
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  • Bildschirmlupe

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