Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.
Mit der Zulassungsbescheinigung Teil II weisen Sie nach, dass Sie über Ihr Fahrzeug verfügen dürfen. Sie stellt jedoch keinen Eigentumsnachweis dar. Wenn Sie beispielsweise das Fahrzeug geleast oder finanziert haben, sind Sie nicht die Eigentümerin oder der Eigentümer. Sie benötigen die Zulassungsbescheinigung Teil II, wenn Sie zum Beispiel ein Fahrzeug:
- verkaufen wollen
- finanzieren wollen
- ummelden müssen
Wenn Sie ein neues Fahrzeug kaufen, erhalten Sie einen vorausgefüllten Vordruck der Zulassungsbescheinigung Teil II in der Regel vom Hersteller.
Beim Gebrauchtfahrzeugkauf erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II zusammen mit dem gekauften Fahrzeug. Mit der Ummeldung lassen Sie sie dann auf Ihren Namen umschreiben.
Wenn Sie ein Fahrzeug aus dem Ausland erwerben, beantragen Sie die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II zusammen.
Früher hat der Fahrzeugbrief die Funktion der Zulassungsbescheinigung Teil II erfüllt. Sollte für Ihr Fahrzeug noch ein alter Fahrzeugbrief vorhanden sein, bleibt dieser gültig.
Im Gegensatz zur Zulassungsbescheinigung Teil I sollten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht während der Fahrt mitführen. Sie sollten die Zulassungsbescheinigung Teil II sicher aufbewahren.
Spezielle Hinweise für Kreis FuldaEine ZB II kann auch ohne Zulassung beantragt werden (Leerbrief, zum Beispiel bei der Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis). Bei einer Änderung der Daten auf der Zulassungsbescheinigung Teil II (nur ausgenommen: Anschrift) ist eine Korrektur des Dokuments erforderlich. Beispielsweise Name, Kennzeichen sowie Fahrzeugklasse oder Merkmal der Betriebserlaubnis. Alte Fahrzeugbriefe werden bei nächster Erfassung durch einen Fahrzeugbrief ersetzt und nicht fortgeführt. Diese werden entwertet ausgehändigt.
Verfahrensablauf
Bei einem Neufahrzeug erhalten Sie einen vorausgefüllten Vordruck der Zulassungsbescheinigung Teil II im Regelfall vom Hersteller beim Kauf des Fahrzeugs.
Beim Gebrauchtfahrzeugkauf erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II zusammen mit dem angekauften Fahrzeug.
Für ein Fahrzeug, das im Ausland zugelassen ist oder war, ist das Ausfüllen eines Vordrucks einer Zulassungsbescheinigung Teil II nur im Zusammenhang mit der Zulassung des Fahrzeuges zulässig. Bei der Zulassung wird die Zulassungsbescheinigung Teil II von der zuständigen Zulassungsbehörde ausgefertigt.
Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II online über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) beantragen:
- Sie rufen das i-Kfz-Portal der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde auf.
- Sie führen den Zulassungsvorgang gemäß der Beschreibungen Erstzulassung oder Wiederzulassung aus.
- Sie erhalten die Zulassungsbescheinigung Teil II von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt.
Sie können die Zulassungsbescheinigung Teil II auch persönlich bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle beantragen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für Kreis FuldaBei jeder Zulassung eines Fahrzeuges ist ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer vorzulegen.
Zudem können Sie gerne jemand anderen mit Ihrer Zulassung beauftragen. Derjenige muss sich ausweisen können und zusätzlich zu den geforderten Unterlagen eine Vollmacht vorlegen.
Kurztext
Spezielle Hinweise für Kreis FuldaCheckliste bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil II
- bei Verlust muss der Fahrzeughalter persönlich bei der Zulassungsbehörde vorsprechen, um eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. Eine Vertretung durch Dritte ist in diesem Fall nicht möglich
- bei Diebstahl kann eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Die Diebstahlsanzeige ist im Original bei der Zulassungsstelle vorzulegen
- Vorlage Fahrzeugschein (ZB I)
- gültiger Personalausweis (oder gültiger Reisepass mit Meldebestätigung)
- bei ausländischen Mitbürgern ist der Pass mit gültiger Aufenthalts- und Meldebestätigung erforderlich (bei EG-Staatsangehörigen der "EG-Ausweis")
- bei Zulassungen auf Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind, wird zusätzlich benötigt:
o der Auszug aus dem Handelsregister
o die Gewerbeanmeldung nach § 14 GWO
o die schriftliche Vollmacht für den Beauftragten (nur bei Diebstahl möglich)
o sowie dessen Personalausweis - Verwaltungsgebühr von mindestens 29,30 Euro; im Einzelfall können noch weitere Gebühren zusätzlich anfallen (z. B. 30,70 Euro für Eidesstattliche Versicherung)
Besonderheiten
Erste Anlaufstelle bei einem Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist immer die Zulassungsbehörde, in deren Bereich das Fahrzeug zuletzt zugelassen war bzw. noch zugelassen ist. Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nach der ursprünglichen Zulassung von der Zulassungsstelle nicht an den Fahrzeughalter, sondern
- an eine vom Halter bevollmächtigte Person oder
- an den Zulasser eines Autohauses oder
- an eine Bank / ein Leasing-Institut
übergeben wurde, muss bei Verlust eine Erklärung der entsprechenden Personen vorgelegt werden, dass sie nicht im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist, sondern ihn an den Halter übergeben haben.
Bearbeitungsdauer
Eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II für eine voll geschriebene Zulassungsbescheinigung Teil II wird sofort ausgehändigt.
Bei einem Verlust/Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erfolgt das gesetzlich vorgeschriebene Aufbietungsverfahren. Dieses dauert ca. 14 Tage. Erst nach Ablauf dieser Frist kann die neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ausgestellt werden. Während der Aufbietungsfrist kann das Fahrzeug nicht zugelassen/umgemeldet werden.Herausgebende Stelle
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
Anträge / Formulare