Erlaubnis für ein Bewachungsgewerbe nach § 34a Gewerbeordnung

  • Leistungsbeschreibung

    Die gewerbsmäßige Bewachung ist erlaubnispflichtig. Wenn Sie folgende Tätigkeiten gewerbsmäßig ausüben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 34 a Gewerbeordnung:

    • Bewachung von Leben fremder Personen (Personenschutz)
    • Bewachung von Eigentum fremder Personen
    • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
    • Schutz vor Ladendieben
    • Bewachung im Einlassbereich von Diskotheken


    Wer im Angestelltenverhältnis Bewachungsaufgaben ausführt, benötigt keine eigene Bewachungserlaubnis. Für diesen Personenkreis ist der Unternehmer verpflichtet, alle Personen, die im Auftrag des Unternehmens Bewachungsaufgaben ausführen sollen, der zuständigen Behörde über das Bewacherregister rechtzeitig zu melden.

    Eine Verlusterklärung sollte unverzüglich eingereicht werden, sobald festgestellt wird, dass die Erlaubnis verloren gegangen ist. Dadurch kann der Verlust offiziell dokumentiert und bei Bedarf eine neue Erlaubnis beantragt und ausgestellt werden.

  • Verfahrensablauf

    Den Antrag auf eine Erlaubnis nach § 34a GewO müssen Sie bei dem Fachdienst Ordnungswesen des Landkreises Fulda beantragen.

    Bei juristischen Personen müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen. 

    Personengesellschaften sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter und jede geschäftsführende Gesellschafterin die Erlaubnis. Für jede dieser Personen müssen Sie ein separat ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen einreichen.

  • Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34a GewO sind Ihre Zuverlässigkeit, eine Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), für Ihren Betrieb ausreichende Mittel oder Sicherheiten und der Nachweis einer Haftpflichtversicherung (nach der Bewachungsverordnung).

    Bewachungsunternehmer kann eine natürliche oder juristische Person sein. Bei Personengesellschaften ist Gewerbetreibender jeder geschäftsführende Gesellschafter. Bei juristischen Personen wird die Erlaubnis der juristischen Person erteilt.

    Wenn Sie sich in den letzten 3 Jahren nicht im Inland oder der EU aufgehalten haben und deshalb Ihre „Zuverlässigkeit“ nicht ausreichend geprüft werden kann, können Sie keine Erlaubnis erhalten.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Identifikationsnachweis
      bspw. Personalausweis, Reisepass oder Ausweisersatz

    • Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
      Beantragung über das Einwohnermeldeamt

    • Antrag auf Erteilung einer Bewachungserlaubnis (siehe unten Anträge / Formulare)

    • Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO

    • Nachweis Haftpflichtversicherung

    • Unterrichtungs- oder Sachkundenachweis IHK
      Nähere Informationen erhalten Sie hier bei der IHK (siehe Link weiter unten)

    • Bescheinigung in Steuersachen des für den Wohnsitz des Antragsstellers / Betriebssitz bei Personen- und Kapitalgesellschaften zuständigen Finanzamtes
      Beantragung über das Finanzamt

    • Polizeiliches Führungszeugnis
      Beantragung über das Einwohnermeldeamt (Belegart „OG“ zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG)

    • Gewerbezentralregisterauszug
      Beantragung über das Einwohnermeldeamt

    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des für den Wohnsitz des Antragsstellers / Betriebssitz bei Personen- und Kapitalgesellschaften zuständigen kommunalen Steueramtes
      Beantragung bei der Wohnsitzbehörde/ Betriebssitzbehörde

    • Bescheinigung über die Insolvenzfreiheit
      Beantragung über das Insolvenzgericht

    • Negativauskunft aus dem Vollstreckungsportal
      Nähere Informationen erhalten Sie hier über den Link weiter unten.

    • Handelsregisterauszug bei Personen- oder Kapitalgesellschaften

    • Muster der Dienstausweise, Dienstbekleidung, Allgemeine Dienstanweisung

    • ggf. amtliche Übersetzung ausländischer Nachweise

    • ggf. Verlusterklärung

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr für die Erteilung einer Erlaubnis richtet sich nach dem Einzelfall und liegt zwischen 330,00 Euro und 1.850,00 Euro.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

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