Impfungen zum Schulstart

Impfungen und Empfehlungen für Schulkinder

Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten Schutzmaßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Moderne Impfstoffe sind gut verträglich, unerwünschte Wirkungen werden nur in seltenen Fällen beobachtet. Das Ziel von Impfungen ist es, die Geimpften vor einer ansteckenden Krankheit zu schützen. Bei Erreichen hoher Impfquoten ist es möglich, einzelne Krankheitserreger regional zu eliminieren und schließlich weltweit auszurotten.

Masern

Masern sind hochansteckend und schwächen das Immunsystem langanhaltend (min. 1 Jahr). Damit steigt das Risiko für weitere Infektionen. Eine mögliche Spätkomplikation ist die subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE), eine immer tödlich verlaufende Erkrankung des Gehirns.

Seit 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz. Es besagt, dass alle nach 1970 geborenen Personen, die mindestens ein Jahr alt sind und in einer Gemeinschaftseinrichtung (z. B. Kita oder Schule) betreut werden, eine Immunität gegenüber Masern nachweisen müssen. Schutz besteht nach einer nachweislich durchgemachten Infektion bzw. nach zweimaliger Impfung. Bei einer Masernerkrankung besteht Betretungsverbot für Gemeinschaftseinrichtungen. Das bedeutet, die Gemeinschaftseinrichtung darf frühestens fünf Tage nach Auftreten des Hautausschlags (Exanthems) wieder besucht werden.

Windpocken

Windpocken, verursacht durch Varizella-Zoster-Viren, sind sehr ansteckend. Schwere Krankheitsverläufe sind möglich. Für Kinder wird die zweimalige Impfung gegen Windpocken empfohlen. Bei Erkrankung besteht ein Betretungsverbot für Gemeinschaftseinrichtungen. Auch Kontaktpersonen ohne ausreichende Immunität (nachweislich durchgemachte Infektion oder zweimalige Impfung) werden für 16 Tage ausgeschossen.

Weitere Impfungen

Welche weiteren Impfungen für Kinder und Jugendliche von der Ständigen Impfkommission empfohlen werden, finden Sie im Impfkalender des Robert Koch-Instituts (RKI). 

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