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Schuleingangsuntersuchung

Alle Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden schulpflichtig und damit zur Schuleingangsuntersuchung in das Gesundheitsamt eingeladen. Die Untersuchung ist in Hessen gesetzlich vorgeschrieben.

Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter.

Bei der Einschulungsuntersuchung sollen schulrelevante Entwicklungsstörungen und chronische Erkrankungen oder Behinderungen erfasst werden, um Risiken für die gesundheitliche Entwicklung von Schulkindern frühzeitig zu erkennen und vorbeugende Fördermaßnahmen einzuleiten. Ziel ist es, jedem Kind die bestmöglichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Beschulung zu ermöglichen.

Verlauf der Einschulungsuntersuchung:

  • Anamnese und Überprüfung von Vorsorgestatus und Impfstatus
  • Sehtest, Prüfung des räumlichen Sehvermögens und Prüfung der Farbtüchtigkeit
  • Hörtest
  • Ärztliche Untersuchung und standardisiertes sozialpädiatrisches Entwicklungsscreening
  • Fachliche Beratung der Eltern und der Schule

Die Untersuchung dauert etwa eine Stunde.

Bei Notwendigkeit wird eine weitere Abklärung beim Facharzt veranlasst.

Wenn Sie nach der Schuleingangsuntersuchung Hinweise zu weiterem Förderbedarf für Ihr Kind erhalten haben, finden Sie im Folgenden weitere Informationen.

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