Meldepflichtige Krankheiten
Hygiene – Schutz durch Prävention
Hygiene ist ein zentraler Bestandteil der medizinischen Prävention. Ziel ist, Infektionen frühzeitig zu erkennen, deren Ausbreitung zu verhindern und Infektionskrankheiten gezielt zu bekämpfen – durch geeignete vorbeugende Maßnahmen. So sollen gesundheitliche Gefahren abgewehrt und die Bevölkerung bestmöglich geschützt werden.
Überwachung in Einrichtungen nach IfSG
Ziel ist, ein sicheres Umfeld in medizinischen Einrichtungen, bei gewerblichen Dienstleistungen am Menschen und im öffentlichen Bereich zu schaffen. Das Gesundheitsamt des Landkreises überwacht daher die Einhaltung der Hygienevorschriften insbesondere in:
- Krankenhäusern und medizinischen Praxen
- Reha- und Kureinrichtungen, pflegerischen Einrichtungen wie Senioren- und Pflegeheimen
- in Kindertagesstätten und Schulen
- in sonstigen Gemeinschaftsunterkünften wie Obdachlosenunterkünfte oder Unterkünften für Asylbewerberinnen und Asylbewerber
- Wasserversorgungsanlagen
Überwachung in Einrichtungen nach InfHygV
Die Infektionshygieneverordnung des Landes Hessen regelt alle beruflichen und gewerblichen Tätigkeiten am Menschen, bei denen Krankheitserreger über Blut oder andere Körperflüssigkeiten übertragen werden können, etwa HIV- oder Hepatitisviren. Ziel dieser Vorschriften ist der Schutz von Kundinnen und Kunden sowie von Beschäftigten. Die konsequente Einhaltung der geltenden Hygienestandards trägt wesentlich zu einem sicheren und vertrauensvollen Behandlungsumfeld bei. Aufgrund der Tätigkeit ist auch die Untersuchung des Trinkwassers in der Hausinstallation notwendig und im Hygieneplan zu integrieren.
Das Gesundheitsamt des Landkreises überwacht die Einhaltung der Hygienevorschriften insbesondere in folgenden Bereichen:
- Nagelstudios
- Friseursalons
- Tattoo- und Piercingstudios
- Kosmetikinstitute
- Fußpflege- und Podologiepraxen
- Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, die invasive Tätigkeiten ausführen