Zuchtvieh: Förderung des Landkreises

Der Landkreis Fulda unterstützt tierhaltende Landwirte aus dem Landkreis und der Stadt Fulda, die Rinder, Schweine, Pferde, Schafe oder Ziegen halten. Die Förderung soll dazu beitragen, die Wirtschaftlichkeit der Betriebe durch Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Gesundheit ihrer Tierbestände in der Region zu unterstützen.

Der Mindestnettopreis bei Rindern liegt bei 1.000 Euro pro Tier.
Bei Schweinen, Schafen und Ziegen liegt er bei mind. 250 Euro pro Tier.

Ein Zukauf der Tiere sollte nur aus hessischen Betrieben erfolgen. Ein Zukauf von Elitetieren aus anderen Bundesländern wird jedoch akzeptiert. Zugekaufte Tiere müssen aus einem anerkannten Zuchtbetrieb oder Zuchtunternehmen stammen. Die entsprechenden Nachweise (Rechnung und entsprechende Ohrmarken) sind vorzulegen.

Bei Milchvieh gilt, dass die Betriebe Mitglied im HVL (Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e. V.) sind.

  • Tabelle Übersicht Nettopreise

    Betriebsform

    Größenklasse

    Mindestzukauf

    Pauschalbetrag

     

     

     

     

    Rinderhaltung

    bis 50 Kühe

    3 Zuchttiere bzw.
    1 männliches Tier

    250 €
    200 €

     

    51 – 100 Kühe

    7 Zuchttiere bzw.
    1 männliches Tier

    500 €
    200 €

     

    über 100 Kühe

    12 Zuchttiere bzw.
    1 männliches Tier

    750 €
    200 €

    Schweinezucht

    bis 60 Zuchtschweine

    6 Zuchttiere bzw.
    1 männliches Tier

    250 €
    100 €

     

    61 – 120

    18 Zuchttiere bzw.
    1 männliches Tier

    500 €
    100 €

     

    über 120

    30 Zuchttiere bzw.
    1 männliches Tier

    750 €
    100 €

    Schafzucht

    bis 25 Zuchtschafe

    3 Zuchtschafe bzw.
    1 Zuchtbock

    100 €
    80 €

     

    bis 100 Zuchtschafe

    10 Zuchtschafe bzw.
    1 Zuchtbock

    200 €
    80 €

     

    über 100 Zuchtschafe

    15 Zuchtschafe bzw.
    1 Zuchtbock

    300 €
    80 €

    Ziegenzucht

    bis 20 Zuchtziegen

    2 Zuchtziegen bzw.
    1 Zuchtbock

    80 €
    100 €

     

    über 20 Zuchtziegen

    5 Zuchtziegen bzw.
    1 Zuchtbock

    150 €
    100 €

  • Pferdezucht

    Gewährt werden Auftriebsprämien für die Vorstellung der Tiere auf zentralen Stutbucheintragungen und Fohlenschauen. Förderberechtigt sind nur Tiere, die in einem Pferdezuchtverband eingetragen sind. Die Förderhöhe beträgt für drei- und vierjährige Stuten (Stutbucheintragung) 30 Euro pro Tier und für Mutterstuten mit Fohlen 30 Euro pro Fohlen.

  • Förderung beantragen

    Zunächst werden Zuchttiere von tierhaltenden Landwirten in hessisch anerkannten Zuchtbetrieben gekauft und abgeholt. Im Anschluss kann der Antrag inklusive Rechnung und weiteren Informationen wie Art des Tieres (Bulle oder weibliches Tier), Tierkategorie und Mindestpreis bis spätestens 31. März des Folgejahres beantragt werden. Es handelt um eine Ausschlussfrist. Eine Verlängerung ist daher nicht möglich.

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