Zuchtvieh: Förderung des Landkreises
Der Landkreis Fulda unterstützt tierhaltende Landwirte aus dem Landkreis und der Stadt Fulda, die Rinder, Schweine, Pferde, Schafe oder Ziegen halten. Die Förderung soll dazu beitragen, die Wirtschaftlichkeit der Betriebe durch Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Gesundheit ihrer Tierbestände in der Region zu unterstützen.
Der Mindestnettopreis bei Rindern liegt bei 1.000 Euro pro Tier.
Bei Schweinen, Schafen und Ziegen liegt er bei mind. 250 Euro pro Tier.
Ein Zukauf der Tiere sollte nur aus hessischen Betrieben erfolgen. Ein Zukauf von Elitetieren aus anderen Bundesländern wird jedoch akzeptiert. Zugekaufte Tiere müssen aus einem anerkannten Zuchtbetrieb oder Zuchtunternehmen stammen. Die entsprechenden Nachweise (Rechnung und entsprechende Ohrmarken) sind vorzulegen.
Bei Milchvieh gilt, dass die Betriebe Mitglied im HVL (Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e. V.) sind.
Tabelle Übersicht Nettopreise
Betriebsform
Größenklasse
Mindestzukauf
Pauschalbetrag
Rinderhaltung
bis 50 Kühe
3 Zuchttiere bzw.
1 männliches Tier250 €
200 €51 – 100 Kühe
7 Zuchttiere bzw.
1 männliches Tier500 €
200 €über 100 Kühe
12 Zuchttiere bzw.
1 männliches Tier750 €
200 €Schweinezucht
bis 60 Zuchtschweine
6 Zuchttiere bzw.
1 männliches Tier250 €
100 €61 – 120
18 Zuchttiere bzw.
1 männliches Tier500 €
100 ۟ber 120
30 Zuchttiere bzw.
1 männliches Tier750 €
100 €Schafzucht
bis 25 Zuchtschafe
3 Zuchtschafe bzw.
1 Zuchtbock100 €
80 €bis 100 Zuchtschafe
10 Zuchtschafe bzw.
1 Zuchtbock200 €
80 ۟ber 100 Zuchtschafe
15 Zuchtschafe bzw.
1 Zuchtbock300 €
80 €Ziegenzucht
bis 20 Zuchtziegen
2 Zuchtziegen bzw.
1 Zuchtbock80 €
100 ۟ber 20 Zuchtziegen
5 Zuchtziegen bzw.
1 Zuchtbock150 €
100 €Pferdezucht
Gewährt werden Auftriebsprämien für die Vorstellung der Tiere auf zentralen Stutbucheintragungen und Fohlenschauen. Förderberechtigt sind nur Tiere, die in einem Pferdezuchtverband eingetragen sind. Die Förderhöhe beträgt für drei- und vierjährige Stuten (Stutbucheintragung) 30 Euro pro Tier und für Mutterstuten mit Fohlen 30 Euro pro Fohlen.
Förderung beantragen
Zunächst werden Zuchttiere von tierhaltenden Landwirten in hessisch anerkannten Zuchtbetrieben gekauft und abgeholt. Im Anschluss kann der Antrag inklusive Rechnung und weiteren Informationen wie Art des Tieres (Bulle oder weibliches Tier), Tierkategorie und Mindestpreis bis spätestens 31. März des Folgejahres beantragt werden. Es handelt um eine Ausschlussfrist. Eine Verlängerung ist daher nicht möglich.