Begleitetes Fahren mit 17
Jugendliche können bereits ab Vollendung des 17. Lebensjahres die Fahrerlaubnis für PKW (Klasse B, BE) erwerben. Bis zum Erreichen des 18. Geburtstages ist das Führen eines PKW jedoch nur in Begleitung einer hierfür ausdrücklich zugelassenen Person erlaubt.
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