Ersatzausstellungen, Austragung Sehhilfe, Namenswechsel, Unbrauchbarkeit, Gültigkeitsablauf der Karte
Wenn Ihr Führerschein verloren gegangen bzw. abhanden gekommen ist, gestohlen wurde, unbrauchbar geworden ist, weil er unleserlich geworden ist, sich Ihr Aussehen und/oder Geschlecht geändert hat bzw. andere Gründe vorliegen, benötigen Sie einen neuen Führerschein.
Nicht erforderlich ist die Beantragung eines neuen Führerscheines bei Änderung des Namens infolge Heirat oder aufgrund anderer Umstände, sofern die Namensführung im Führerschein durch die Ausweisunterlagen nachvollziehbar ist. Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie einen neuen Führerschein ausgestellt bekommen möchten.
Suchergebnisse werden geladen
Keine Leistungen gefunden.