Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) ist erforderlich, wenn Sie 

  • einen Krankenkraftwagen führen und in diesem Fahrzeug entgeltmäßig oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder 
  • ein Kraftfahrzeug führen, in dem Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.

Keine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie, wenn Sie

  • Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes,
  • Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für diesen Zweck verwendet werden,
  • Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste,
  • Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Taxen und Mietwagen, wenn der Kraftfahrzeugführer im Besitz der Klasse D oder D1 ist, 

führen.

Allgemeine Voraussetzungen

  • Mindestalter: 21 Jahre, bei Krankenkraftwagen 19 Jahre
  • Besitz einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem in der Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) aufgeführten Staat seit mindestens 2 Jahren bzw. bei Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Krankenkraftwagen seit mindestens 1 Jahr, oder Besitz innerhalb der letzten 5 Jahre
  • Nur geringfügige verkehrs- und/oder strafrechtliche Vorbelastungen

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für längstens 5 Jahre erteilt.

Bitte denken Sie daher daran, die Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis rechtzeitig zu beantragen. Die Verlängerung der Fahrerlaubnis ist bereits 6 Monate vor Ablauf ohne Verlust der Laufzeit möglich. Es wird dringend empfohlen, diese Frist in Anspruch zu nehmen.

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