Neuerteilung nach Entzug oder Verzicht

Neuerteilung nach Entzug/Verzicht

Bezüglich der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis übersendet Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel rechtzeitig die notwendigen Antragsunterlagen und informiert Sie über die Formalitäten und Voraussetzungen der Neuerteilung.

Sollte auf Grund der Festsetzung kurzer Sperrfristen eine solche Information nicht möglich sein bzw. Sie 3-4 Monate vor Ablauf der Sperrfrist keine Mitteilung erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit der Fahrerlaubnisbehörde unter der Telefonnummer 0661 6006-1130, -1131, oder -1132 in Verbindung.

Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung Straßenverkehr (GebOST) und werden für jeden Einzelfall ermittelt.

Rechtliche Grundlagen

Fahrerlaubnisverordnung (FeV), Straßenverkehrsgesetz (StVG), Gebührenordnung Straßenverkehr (GebOST)

Besonderer Hinweis

Falls Sie straf- und/oder verkehrsrechtlich, z. B. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, aufgefallen sind, wird zusätzlich die Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses (nicht älter als 3 Monate) erforderlich. Zudem erfolgt eine Prüfung, ob sich ggf. Bedenken hinsichtlich der Kraftfahreignung herleiten lassen. In diesem Fall kann ggf. die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens erforderlich sein.

Sollten Sie unter einer die Fahreignung einschränkenden Erkrankung leiden, ergeben sich hieraus ebenfalls Eignungsbedenken. Diese Bedenken müssen ggf. durch die Vorlage von angeordneten Gutachten ausgeräumt werden. Ggf. kann auch der Nachweis der theoretischen und praktischen Befähigung angeordnet werden.

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