Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
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Ein Führerschein der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes oder der Polizei berechtigt nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Der Inhaber bzw. die Inhaberin darf von ihr nur während der Dauer des Dienstverhältnisses Gebrauch machen. Diese kann in eine allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Dies kann während und nach Beendigung des Dienstverhältnisses erfolgen.