Verlängerung von
Fahrerlaubnisklassen
Die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE werden bis zu 5 Jahren erteilt bzw. verlängert.
Mit dieser Regelung ist verbunden, dass die Inhaber/-innen dieser Fahrerlaubnisklassen regelmäßig ihre Eignung zum Führen dieser Kraftfahrzeuge durch Vorlage ärztlicher und augenärztlicher Gutachten nachweisen.
Eine Verlängerung der oben genannten Fahrerlaubnisklassen ist auch dann noch möglich, wenn die Befristung bereits abgelaufen ist.
Bitte denken Sie daher daran, die Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis rechtzeitig zu beantragen. Die Verlängerung der Fahrerlaubnis ist bereits 6 Monate vor Ablauf der Klasse(n) ohne Verlust der Laufzeit möglich. Es wird dringend empfohlen, diese Frist in Anspruch zu nehmen.
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