Abgemeldete Gebrauchtfahrzeuge
Zulassung im Landkreis Fulda
Keine Zulassung im Landkreis Fulda
Checkliste Umschreibung von außerhalb Landkreis Fulda (abgemeldet)
- ZB II/Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
- ZB I/Fahrzeugschein
- gültiger HU-Nachweis
- gültige eVB-Nummer von der Versicherung
- gültiger Personalausweis (oder gültiger Reisepass mit Meldebestätigung)
- Bei ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ist der Pass mit gültiger Aufenthalts- und Meldebestätigung erforderlich (bei EG-Staatsangehörigen der "EG-Ausweis").
Die Gebühr für Zulassung des Fahrzeuges beträgt mindestens 29,70 Euro. Für die evtl. Zuteilung eines Wunschkennzeichens werden 10,20 Euro berechnet. Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.