Brandschutz

Der Begriff Brandschutz wird in zwei Bereiche untergliedert:

  1. Der Vorbeugende Brandschutz beinhaltet alle Maßnahmen, die der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes vorbeugen.
  2. Der Abwehrende Brandschutz beinhaltet wirksame Löscharbeiten und technische Hilfeleistung durch die Feuerwehr
  • Feuerwehr

    Im Landkreis Fulda gibt es ausschließlich Freiwillige Feuerwehren, die teilweise durch hauptberufliche Kräfte unterstützt werden. Das hier geleistete ehrenamtliche Engagement ist enorm wertvoll und hat eine zentrale Bedeutung für den Aufrechterhalt von Sicherheit und Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden.

    Die Aufgaben der Feuerwehren sind retten, löschen, bergen und schützen.

  • Vorbeugender Brandschutz

    Der vorbeugende Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, die Entstehung eines Brandes zu verhindern, die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu begrenzen sowie Menschen, Tiere und Sachwerte im Brandfall zu schützen.

    Die Belange des Vorbeugenden Brandschutzes aus Sicht des Brand- und Katastrophenschutzrechtes (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz) werden durch die Brandschutzdienststelle sprich durch den Fachdienst Gefahrenabwehr berücksichtigt.

    Insbesondere werden folgende Ziele verfolgt:

    • Möglichkeit der Rettung von Menschen und Tieren
    • Möglichkeit von wirksamen Löscharbeiten
    • Möglichkeit eines gefahrenarmen Feuerwehreinsatzes.

    Die Belange des Vorbeugenden Brandschutzes aus Sicht des Baurechtes (Hessische Bauordnung) werden durch den Fachdienst Bauen und Wohnen geprüft.


    Die Aufgaben der Gefahrenabwehr gliedern sich in folgende Bereiche:

    Baulicher Brandschutz

    Bauleitplanung:

    • Abstandsflächen
    • Verkehrserschließung
    • Löschwasserversorgung
    • Gebäudehöhe
    • Leistungsfähigkeit der Feuerwehr

    Beurteilung der:

    • Rettungswegführung über Rettungsgeräte der Feuerwehr (NBVO / HPPVO)

    Anlagentechnischer Brandschutz

    Prüfung und Freigabe von:

    • Brandmeldeanlagen
    • Brandwarnanlagen mit Feuerwehrperipherie
    • Objektfunkanlagen
    • Löschanlagen und Löschwasseranlagen
    • Ausführung dezentraler
    • Löschwasserentnahmestellen (Löschwasserzisternen / -teiche)

    Organisatorischer Brandschutz

    Prüfung und Freigabe von:

    • Feuerwehrplänen
    • Brandschutzordnungen
    • Flucht- und Rettungswegpläne

    Gefahrenverhütungsschau

    • Begehungen von Sonderbauten gemäß der Gefahrenverhütungsschauverordnung (GVSV)


  • Brandschutzerziehung und -aufklärung

    Brandschutzerziehung und -aufklärung dient dem Schutz und der Förderung von Menschen

    • jeder Altersstufe
    • jeder Herkunft und
    • jeden Bildungsgrades

    Das Ziel besteht darin, dass Menschen im Rahmen ihrer körperlichen, sprachlichen und geistigen Möglichkeiten Maßnahmen zur Verhütung von Schadensfeuern und anderen Notfallsituationen treffen, das richtige Verhalten im Schadensfall erlernen und wissen, wie sie ein Schadensfeuer bekämpfen bzw. Hilfe leisten können.

    Feuer- und Alltagsgefahren können jederzeit auf uns alle zukommen. Die Bevölkerung soll mit Hilfe der Brandschutzerziehung und -aufklärung auf Gefahrensituationen vorbereitet werden und somit die Fähigkeit zur Reaktion in allen anderen Schadenfällen, die das Absetzen eines Notrufs erfordern, erwerben.

    Durch die Brandschutzerziehenden der Freiwilligen Feuerwehr vor Ort können verschiedene Angebote entsprechend der Altersklassen angeboten und durchgeführt werden. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt mit Ihrer Feuerwehr vor Ort auf.

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