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Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung

Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung

Im Förderbereich emotionale und soziale Entwicklung am Kompetenzzentrum kooperieren das Staatliche Schulamt und die Jugendämter von Stadt und Landkreis. Förderschullehrkräfte und die sozialpädagogischen Fachkräfte arbeiten eng zusammen. Hervorgegangen ist der Förderbereich aus dem Netzwerk für Erziehungshilfe – ein Team aus sozialpädagogischen Fachkräften und Förderschullehrkräften. Wir unterstützen und beraten junge Menschen, ihre Familien und Lehrkräfte in den Systemen Schule und Familie. Unser Handeln ist geprägt von einem wertschätzenden Menschenbild, Ermutigung und dem Bewusstmachen von positiven Entwicklungen. Uns ist es wichtig, die Stärken des Einzelnen zu erkennen und darauf aufbauend Hilfe zur Selbsthilfe zu geben.

  • Ambulante Betreuung durch das Netzwerk Erziehungshilfe

    Die Antragstellung erfolgt durch die Schule oder die Sozialen Dienste der Jugendämter von Stadt und Landkreis, gemeinsam mit den Eltern. Die Förderschullehrkräfte und die sozialpädagogischen Fachkräfte nehmen daraufhin Kontakt zur Regelschule und den Eltern auf. Gemeinsam wird die Situation im schulischen und familiären Bereich erfasst. Auf Grundlage des individuellen Hilfe- und Förderbedarfs können dann unterschiedliche Unterstützungsangebote in Anspruch genommen werden. Zur Arbeit der Förderschullehrkräfte zählen neben der Diagnostik und der Förderplanung unter anderem auch Unterrichtsbegleitung und -beobachtung, Einzel- und Kleingruppenförderung und gezielte Unterrichtsangebote zur Stärkung in den Bereichen Arbeits- und Sozialverhalten – zum Beispiel Mobbingintervention, Umgang mit Beleidigung oder gewaltfreie Kommunikation.

    Die Unterstützung durch das Netzwerk kann aber auf Wunsch auch über den Schulalltag hinausgehen, es gibt auch eine sozialpädagogische Begleitung für zuhause. Die sozialpädagogischen Fachkräfte leisten auch bei Erziehungsfragen Unterstützung und Beratung. Gemeinsam mit den Eltern wird versucht, im häuslichen Umfeld wieder gute Lernstrukturen herzustellen, aber auch die Kommunikation in der Familie zu verbessern. Ziel ist dabei immer die Stärkung der Beziehungen – insbesondere zwischen Eltern und Kindern, oftmals aber auch zwischen Geschwistern.

    Wenn die ambulante Betreuung durch das Netzwerk nicht mehr zielführend erscheint, können die Kinder am Kompetenzzentrum für Sprache und Erziehung eine "Auszeit" von ihrer Regelschule nehmen. In den sogenannten Auszeit- und Durchgangsklassen verbringen sie drei Monate bzw. maximal zwei Jahre. Die ambulanten Förderschullehrkräfte und die sozialpädagogischen Fachkräfte des Netzwerks fungieren als Bindeglied zwischen den Auszeit- und Durchgangsklassen, den Eltern und der Regelschule und erstellen eine fachliche Einschätzung zur Aufnahme.

  • Auszeitklasse

    Die Kinder, die aufgrund ihrer Schwierigkeiten im Klassenverband der Regelschule nicht weiter beschult werden können, fördern, unterrichten und betreuen wir

    • für eine befristete Zeit (12 bis maximal 16 Unterrichtswochen)
    • in Gruppen von 8 bis maximal 10 Schülerinnen und Schülern
    • in einem unbelasteten Umfeld im Kompetenzzentrum und
    • mit anderen Bezugspersonen

    in der Auszeitklasse, damit diese anschließend in ihrer Herkunftsschule wieder eingegliedert werden können. Mit dem befristeten Wechsel in die Auszeitklasse soll für alle Betroffen eine Deeskalation erreicht und ein Raum für Veränderung ermöglicht werden.

    Das Ziel der Auszeitklasse ist:

    • Entspannung der belasteten Situation
    • ausdifferenzierte Diagnostik
    • Vermittlung von Basiskompetenzen im emotionalen und sozialen Bereich

    Dazu bieten wir den Kindern feste Regeln, ein klares und durchschaubares System mit Konsequenzen, viel positive Verstärkung auch für „kleine“ Erfolge, feste Rituale, die einen vertrauten Rahmen geben und verlässliche Beziehungen. Dafür sind Klarheit, Transparenz und Konsequenz des Teams erforderlich.

  • Durchgangsklasse

    Der Besuch der Durchgangsklasse kommt für die Schülerinnen und Schüler in Frage, bei denen der sonderpädagogische Förderbedarf emotionale und soziale Entwicklung festgestellt wurde und für die der Betreuungszeitraum der Auszeitklasse nicht ausreichend war, um eine erfolgreiche Rückführung in die allgemeine Schule zu gewährleisten.

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