Informationen für Vereine und Verbände rund um die Veranstaltung von Festen
Feste und Veranstaltungen gehören zum Vereinsleben dazu. Dennoch ist es wichtig, bei der Planung einer öffentlichen Veranstaltung einige Details zu beachten und insbesondere auch in Hinsicht des Jugendschutzes Verantwortung zu übernehmen.
Anträge beim Ordnungsamt
Beim Ordnungsamt der jeweiligen Stadt/Gemeinde ist vorab folgender Antrag zu stellen:
- Evtl. Sperrzeitverkürzung (für öffentliche Veranstaltungen über 24 Uhr hinaus)
GEMA-Anmeldung
Eine geplante Musiknutzung muss im Vorfeld bei der GEMA angemeldet werden. Mit der anschließenden Bezahlung der Urhebervergütung besitzen Sie die Lizenz der GEMA zur legalen Musiknutzung. Hierzu stehen für die unterschiedlichen Arten der Musiknutzung verschiedene Tarife zur Verfügung. Weitere Infos über die Tarife gibt es unter www.gema.de/musiknutzer
Informationen zum GEMA-Pakt des Landes Hessen finden Sie unter www.deinehrenamt.de/GEMA-Pakt
Alarmkette
Geben Sie der örtlichen Feuerwehr, dem Rettungsdienst und der zuständigen Polizeidienststelle eine Vorabinformation zu Ihrer Veranstaltung, sodass im Notfall die Alarmkette gewahrt wird und die Gewährleistung der Ersten Hilfe möglich ist. Bei Bedarf können Sie sich dort auch beispielsweise bezüglich des Brandschutzes oder der Zufahrt für Einsatzfahrzeuge beraten lassen.
- Polizeipräsidium Osthessen, Severingstr. 1-7, 36041 Fulda, Telefon: 0661 1050
- Polizeistation Hünfeld, Im Honigfeld 2, 36088 Hünfeld, Telefon: 06652 96580
- Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Fulda e.V., St.-Laurentius-Straße 4, 36041 Fulda, Telefon: 0661 902910
- Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Hünfeld e.V., Mackenzeller Str. 19, 36088 Hünfeld, Telefon: 06652 96700
Notfallnummern
Polizei: 110
Rettungsdienst/Feuerwehr: 112Protection of minors
Bei der Organisation von Veranstaltungen trägt per Gesetz der Veranstalter Sorge dafür, dass die gesetzlichen Vorgaben des Jugendschutzes auf der Veranstaltung umgesetzt werden – von der Planung bis zur Durchführung. Sollten Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz auffallen, wird der Veranstalter zur Verantwortung gezogen.
Nehmen Sie sich daher Zeit, sich über Ihre Pflichten bzgl. des Jugendschutzes zu informieren und entsprechende Vorkehrungen auf Ihrer Veranstaltung zu treffen.
Weitere Informationen zum Jugendschutz sowie verschiedene Kopiervorlagen zum Aushang finden Sie unter weiterführende Links und Downloads.
Bei allgemeinen Fragen rund um den präventiven Jugendschutz wenden Sie sich an die Jugendförderung des Landkreises.
Hygieneschutz
Werden auf einer Veranstaltung Lebensmittel verkauft und verzehrt (z.B. Würstchenbude, Kuchentheke, etc.), dann sind die Anforderungen zum Hygieneschutz zu beachten. Weitere Infos dazu gibt es beim Gesundheitsamt des Landkreises.
Bitte beachten Sie die Auszeichnungspflicht von bestimmten Zusatzstoffen in Lebensmitteln und Getränken (z.B.: Geschmacksverstärker, Antioxidationsmittel, Konservierungsstoffe, Farbstoffe), insbesondere wenn die Lebensmittel selbst hergestellten werden (z.B. Kuchen/ Torten).
Wir empfehlen die Teilnahme an einer Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch das Gesundheitsamt.
