Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung
Jede Vergewaltigung ist ein medizinischer Notfall. Im Krankenhaus erhalten Sie vertrauliche Hilfe.
Das Angebot richtet sich an Sie, wenn
- Sie Opfer einer Vergewaltigung geworden sind
- der Verdacht auf eine Sexualstraftat vorliegt
- jemand Sie zum Sex gezwungen hat
- Sie jemanden begleiten möchten, der/die vergewaltigt worden ist
- Sie sich über dieses Thema informieren möchten.
Das Angebot richtet sich an alle, unabhängig von Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung und Alter sowie an Menschen mit und ohne Behinderung.
Sie wollen eine Anzeige erstatten?
Wenn Sie Opfer einer Sexualstraftat geworden sind und zeitnah eine Anzeige erstatten möchten, rufen Sie die Kriminalpolizei an. Diese nimmt die Anzeige auf und bringt Sie in ein Krankenhaus. Wenden Sie sich direkt an den Kriminaldauerdienst (KDD) des Polizeipräsidiums Osthessen, der rund um die Uhr unter folgender Telefonnummer erreichbar ist: 0661 1053260
Sie wollen keine Anzeige erstatten oder sind noch unentschlossen?
Wenn Sie Opfer einer Sexualstraftat geworden sind und keine Anzeige erstatten möchten, können Sie sich zeitnah (bis zu drei Tage nach dem Geschehen) an eine der unten genannten Kliniken wenden.
Eine Anzeige ohne Ihr Einverständnis erfolgt nicht, es gilt die ärztliche Schweigepflicht.
Wann muss die Untersuchung stattfinden?
Die Versorgung nach einer Vergewaltigung sollte möglichst zeitnah erfolgen (bis zu drei Tage nach der Tat). Zögern Sie nicht, eine der Kliniken zu kontaktieren: auch dann, wenn keine sichtbaren Verletzungen vorliegen. Falls die Vergewaltigung bereits einen Tag zurückliegt, bitten wir Sie, auch wegen der Personalsituation in den Kliniken, dass Sie sich möglichst am Tag anstatt in der Nacht an eine Klinik wenden.
Wenn mehr als drei Tage vergangen sind und Sie eine medizinische Versorgung wünschen, wenden Sie sich an eine gynäkologische Praxis Ihres Vertrauens. Eine Spurensicherung (DNA-Material) ist erfahrungsgemäß nicht (mehr) möglich. Körperliche und seelische Veränderungen und Beschwerden können im Rahmen der ärztlichen Untersuchung in einer Praxis jedoch dokumentiert werden.
Wenn Sie keine medizinische Soforthilfe in Anspruch genommen haben, besteht auch die Möglichkeit, sich bei der Schutzambulanz Fulda vorzustellen, wenn Sie an Ihrem Körper Verletzungen feststellen, z.B. Hämatome, die Sie mit der Vergewaltigung in Verbindung bringen. Dort kann dann eine umfassende körperliche Untersuchung auf Verletzungsfolgen und Tatspuren durchgeführt werden.
Wichtig: Eine gynäkologische/urologische Untersuchung ist in der Schutzambulanz nicht möglich. Kontaktieren Sie dafür bitte eine gynäkologische/urologische Praxis Ihres Vertrauens.
Beratung auch für Jungen und Männer
Auch Jungen und Männer können vergewaltigt werden. Die Angebote der Schutzambulanz können selbstverständlich auch von Jungen und Männern genutzt werden.
Männer können sich an die Zentrale Notaufnahme oder an die chirurgische oder urologische Ambulanz einer Klinik wenden.
Begleitung zur Untersuchung
Je nachdem, wie es Ihnen geht, kann die Anwesenheit von nahen Angehörigen oder einer Freundin oder eines Freundes sehr hilfreich für Sie sein. Vielleicht kann die Person nicht mit in den Untersuchungsraum. Sie kann aber mit Ihnen warten und Sie anschließend nach Hause begleiten.
Schweigepflicht
Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt wird von Ihnen mit der Untersuchung beauftragt und unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht.
Somit darf nichts ohne Ihr Einverständnis − oder gegen Ihren Willen − veranlasst werden, auch die Polizei darf nicht informiert werden! Es besteht keine Anzeigepflicht für die Ärztin oder den Arzt.
Niemand darf Sie wegschicken, niemand darf Sie drängen, Beweismittel sicherstellen zu lassen oder eine Anzeige zu erstatten. Lassen Sie sich bei Fragen beraten und entscheiden Sie dann gemeinsam mit der Ärztin oder dem Arzt, was Sie tun wollen.
Gespräch mit der Ärztin oder dem Arzt
Sie können darum bitten, dass Sie von einer Frau untersucht werden. Wenn möglich, wird Ihnen die Klinik diese Bitte erfüllen.
Berichten Sie, was geschehen ist. Nur so kann sich die Ärztin oder der Arzt einen Überblick über mögliche Verletzungen und körperliche Folgen verschaffen und Sie umfassend untersuchen und behandeln.
Sicherung von Spuren
Eine Dokumentation Ihrer Verletzungen macht Ihre Angaben zu dem Geschehenen überprüfbar. Dies kann für ein strafrechtliches (Anzeige), aber auch für ein zivilrechtliches Vorgehen (Schadensersatz, Schmerzensgeld) von Bedeutung sein. Vielleicht erscheint Ihnen das alles im Moment nicht so wichtig, dies kann sich im weiteren Verlauf aber ändern. Eine gute Dokumentation der Befunde lässt sich nicht nachholen.
Wenn Sie sich für eine Untersuchung mit einer medizinischen Befundsicherung entscheiden, können Spuren und Verletzungen, die durch die Gewalttat an Ihrem Körper verursacht wurden, sichergestellt werden. Wenn Sie sich später doch für eine Anzeige entscheiden, können diese Befunde die Anzeige unterstützen. Die medizinische Untersuchung und Befundung ist auch ohne sichtbare äußere Verletzungen sinnvoll!
Das Wechseln der Kleidung und deren Reinigung sowie Duschen zerstören Spuren. Wenn es für Sie möglich ist, duschen Sie nicht vor der Untersuchung.
Die für eine eventuelle Strafverfolgung gesicherten Proben werden aufbewahrt.
In Fulda wird das sichergestellte Material von den Kliniken an die Rechtsmedizin Gießen zur Aufbewahrung geschickt. Die Aufbewahrungsfrist des Spurenmaterials in der Rechtsmedizin Gießen beträgt drei Jahre. Nach dieser Frist werden die Proben automatisch vernichtet.
Achtung: Darüber werden Sie nicht mehr gesondert informiert! Das heißt, dass Sie innerhalb von drei Jahren entscheiden müssen, ob die in der Rechtsmedizin Gießen gelagerten Proben bei Bedarf für ein Strafverfahren genutzt werden sollen. Die im Krankenhaus verbleibenden Unterlagen werden dort im Rahmen der gesetzlichen Frist verwahrt.
Die Verjährungsfrist für Sexualstraftaten beträgt bis zu 20 Jahre beginnend ab dem vollendeten 30. Lebensjahr.
Mögliche Schwangerschaft – Pille danach
Besteht aufgrund einer Vergewaltigung die Möglichkeit einer ungewollten Schwangerschaft, so können Sie die "Pille danach" nehmen.
Die "Pille danach" ist so früh wie möglich, je nach Präparat bis zu 72 oder 120 Stunden nach dem Sexualdelikt, einzunehmen. Sie ist rezeptfrei in den Apotheken erhältlich.
Bei Mittellosigkeit ist eine Erstattung der Kosten und Rezeptgebühren nach Rücksprache mit der Schutzambulanz möglich.
Die "Pille danach" kann Sie vor einer ungewollten Schwangerschaft schützen: je früher Sie sie einnehmen, desto sicherer die Wirkung. Der Eisprung wird verhindert oder verzögert.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gynäkologin bzw. Ihren Gynäkologen oder die Schutzambulanz.
Wie geht es weiter?
Versuchen Sie, nicht alleine zu bleiben. Sie können sich direkt nach der Tat und auch später für klärende und unterstützende Gespräche und Informationen an die Hilfs- und Beratungsstellen wenden (siehe Kontakte). Die Beratung ist kostenlos und kann anonym genutzt werden.
Wenn Sie kein oder wenig Deutsch verstehen oder gehörlos sind, ziehen wir eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher hinzu.
Themen der telefonischen oder persönlichen Beratung können sein:
- Wie kann ich mich schützen?
- Wie will ich weiter vorgehen?
- Wer kann mich unterstützen?
- Welche Rechte habe ich? Will ich anzeigen oder nicht?
- Welche weiteren Hilfen gibt es?
Sie können sich auch an uns wenden, wenn Sie Fragen zum medizinischen befund- bzw. spurensichernden Vorgehen haben oder wenn Sie Adressen (z.B. von Fachpraxen) benötigen.
An diese Kliniken können Sie sich wenden
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, machen Sie möglichst im Voraus einen Termin aus und weisen darauf hin, dass es sich um eine Versorgung nach Vergewaltigung handelt.