Photo: Arnulf Müller
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Agricultural Subsidies

Die Agrarförderung in Hessen unterstützt landwirtschaftliche Betriebe dabei, nachhaltig und zukunftsorientiert zu wirtschaften. Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz sowie die Förderung der Tierhaltung. Durch finanzielle Förderprogramme trägt das Land dazu bei, die hessische Landwirtschaft wettbewerbsfähig zu halten und gleichzeitig natürliche Ressourcen zu schützen.

  • Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner beim Landkreis Fulda

    Dipperz, Ebersburg, Gersfeld (Rhön), Großenlüder, Künzell, Poppenhausen (Wasserkuppe)
    Berthold Baier: berthold.baier@landkreis-fulda.de, Tel. 0661 6006 7021
    Florian Trapp: florian.trapp@landkreis-fulda.de, Tel. 0661 6006 7045

    Flieden, Hosenfeld, Kalbach, Neuhof
    Sarah Allnach: sarah.allnach@landkreis-fulda.de, Tel. 0661 6006 7043
    Elisabeth Tielmann: elisabeth.tielmann@landkreis-fulda.de, Tel. 0661 6006 7042

    Eiterfeld, Fulda, Rasdorf, Tann (Rhön)
    Holger Kecke: holger.kecke@landkreis-fulda.de, Tel. 0661 6006 7033
    Volker Becker: volker.becker@landkreis-fulda.de, Tel. 0661 6006 7040

    Bad Salzschlirf, Burghaun, Hünfeld, Petersberg
    Lilly Müller: lilly.mueller@landkreis-fulda.de, Tel. 0661 6006 7038
    Torsten Balzer: torsten.balzer@landkreis-fulda.de, Tel. 0661 6006 7037

    Ehrenberg (Rhön), Eichenzell, Hilders, Hofbieber, Nüsttal
    Duncan Stern: duncan.stern@landkreis-fulda.de, Tel. 0661 6006 7022
    Rebecca Bernhard: rebecca.bernhard@landkreis-fulda.de, Tel. 0661 6006 7034

  • HeLawi-App

    Die HeLawi-App bietet die Möglichkeit, unmittelbar und unkompliziert auf Ergebnisse des Flächenmonitorings zu reagieren und die Kennarten für die Ökoregelung 5 zu dokumentieren. Derzeit ist die Nutzung der App noch nicht verpflichtend.

  • Agrarantrag online stellen

    Die Online-Antragstellung erfolgt über die Webseite Agrarportal Hessen. Die Anmeldung greift auf die HIT/ZID zurück. Bitte beachten Sie, dass Sie sich mit 06000+PI-Nr. anmelden.

  • Öko-Regelungen

    Ökoregelungen sind einjährige und freiwillige Maßnahmen, die von jeder Landwirtin/jedem Landwirt variabel beantragt werden können. Es ist möglich, mehrere Ökoregelungen gemeinsam zu beantragen.

    Alle Öko-Regelungen sind grundsätzlich kombinierbar, sofern sachkundig vertretbar.

    ÖR 1.a) Nichtproduktive Flächen auf Ackerland (Brache)
    ÖR 1.b) Anlage von Blühstreifen oder Blühflächen auf Ackerland, das der Betriebsinhaber nach ÖR 1.a) bereitstellt (nur in Kombination mit ÖR 1.a)
    ÖR 1.c) Blühstreifen oder -flächen in Dauerkulturen
    ÖR 1.d) Altgrasstreifen oder Altgrasflächen in Dauergrünland
    ÖR 2) Anbau vielfältiger Kulturen im Ackerbau
    ÖR 3) Agroforstliche Bewirtschaftungsweise
    ÖR 4) Extensivierung des gesamten Dauergrünlandes des Betriebes
    ÖR 5) Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten
    ÖR 6) Bewirtschaftung von Acker- und Dauerkulturflächen ohne Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln
    ÖR 7) Bestimmte Bewirtschaftungsmethoden in Natura-2000-Gebieten

  • Umverteilungseinkommensstützung

    Die Umverteilungseinkommensstützung ist als zusätzliche Unterstützung für kleinere und mittlere Betriebe gedacht. Die Betriebe erhalten für die ersten 60 ha eine weitere Vergütung, die wie folgt gestaffelt ist:

    1 – 40 ha: Einheitsbetrag von 69 Euro/ha
    40 – 60 ha: Einheitsbetrag von 41 Euro/ha

    Die Umverteilungseinkommensstützung wird bei Beantragung zusätzlich zur Einkommensgrundstützung gewährt und ausgezahlt.

  • Einkommensstützung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte

    Für junge Landwirtinnen und Landwirte wird eine weitere Förderung ausgezahlt. Die Einkommensstützung soll jungen Menschen helfen, einen Betrieb zu übernehmen oder neu zu gründen.

    Um diese Zahlung zu erhalten, gibt es einige Voraussetzungen

    • Erstantrag spätestens 5 Jahre nach der Betriebsgründung
    • Bei Antragstellung nicht älter als 40 Jahre
    • Förderung für maximal 5 Jahre
    • Bis zu 120 Hektar werden gefördert

    Zusätzlich müssen die Antragstellenden zum Beispiel

    • eine landwirtschaftliche Ausbildung abgeschlossen haben oder
    • ein Agrarstudium oder
    • eine anerkannte Weiterbildung (mind. 300 Stunden) oder
    • 2 Jahre Berufserfahrung im landwirtschaftlichen Betrieb nachweisen

    Für Anträge vor 2023 gelten Übergangsregeln.

    Die Einkommensstützung kann parallel und zusätzlich zur Einkommensgrundstützung und Umverteilungseinkommensstützung beantragt und ausgezahlt werden.

  • Ausgleichszulage

    Die Ausgleichszulage (AGZ) ist eine Förderung für landwirtschaftliche Betriebe in Hessen mit dem Ziel der Aufrechterhaltung der Landbewirtschaftung in sogenannten benachteiligten Gebieten. Sie soll helfen, Einkommensverluste und zusätzliche Kosten bei der Bewirtschaftung dieser Flächen auszugleichen.

    Anträge können von Betrieben gestellt werden, die mindestens 3 ha Fläche in benachteiligten Gebieten bewirtschaften. Die Ausgleichszulage kann jährlich über das Agrarportal Hessen im Rahmen des gemeinsamen Antrages (Agrarantrag) bis spätestens 15. Mai eines jeden Jahres beantragt werden.

  • Gekoppelte Einkommensstützung für Mutterkühe

    Betriebe, die Mutterkühe besitzen, können diese Unterstützung beantragen.

    Voraussetzungen hierfür:

    • nur weibliche Tiere
    • mindestens 3 Mutterkühe (müssen mindestens einmal gekalbt haben)
    • Betrieb darf keine Kuhmilch abgeben/verkaufen
    • Haltungszeitraum im Antragsjahr: 15. Mai bis 15. August des Antragsjahres

    Wenn die o. g. Voraussetzungen gegeben sind, kann im gemeinsamen Antrag (Agrarantrag) diese weitere Prämie beantragt und ausgezahlt werden.

  • Gekoppelte Einkommensstützung für Schafe und Ziegen

    Betriebe, die Schafe und/oder Ziegen halten, können unter bestimmten Voraussetzungen eine weitere Zahlung erhalten.

    Voraussetzungen dafür sind:

    • nur weibliche Tiere
    • Tiere müssen am 01.01. des Antragsjahres mindestens 10 Monate alt sein
    • Mindestens 6 Tiere (Kombination der Tiere möglich)
    • Haltungszeitraum: 15. Mai bis 15. August des Antragsjahres
    • Aufzeichnungen zur Tierkennzeichnung sind Pflicht (Ohrmarken mit Nummer)

    Wenn die o. g. Voraussetzungen gegeben sind, kann im gemeinsamen Antrag (Agrarantrag) diese weitere Prämie beantragt und ausgezahlt werden.

Help with accessibility

  • General

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