EC Water Framework Directive
Mit Einführung der Wasserrahmenrichtlinie (kurz: EG-WRRL) wurde europaweit angestrebt, Flüsse, Seen, Grundwasser und Küstengewässer durch Verbesserungsgebote und Verschlechterungsverbote in einen guten ökologischen Zustand zu überführen. Dies umfasst beispielsweise die (Wieder-)Herstellung naturnaher Gewässer, den Bau sowie die Erweiterung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz sowie Förderungen der Gewässerunterhaltung.
Unterstützt werden beispielsweise:
- Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern, Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten
- innovative Projekte zur Zielerreichung der WRRL
- Ablösung von Wasserrechten zur Gewässerrenaturierung
- Neubau und Erweiterung von Leit- und Schutzdeichen sowie Hochwasserschutzmauern
- Errichtung und Erweiterung von Hochwasserrückhaltebecken, Aktivierung potenzieller (natürlicher) Hochwasserrückhalteräume
- Verbesserung des Hochwassermanagements (z. B. Erarbeitung von Plänen und Karten, DWA-Hochwasser-Audit)
Als Zuwendungsempfänger kommen Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände, Kommunale Zweckverbände und Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz in Betracht, die bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen einen Anteil der förderfähigen Kosten erstattet bekommen können.
Der Förderantrag wird je nach Zuständigkeit in zweifacher Ausfertigung bei der Unteren Wasserbehörde (Kreisverwaltung Fulda) oder oberen Wasserbehörde (Regierungspräsidium Kassel) vorgelegt, welche eine Ausfertigung mit einer Stellungnahme an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) weitergibt. In Abstimmung mit dem Landwirtschaftsministerium (HMLU) entscheidet die WI-Bank über den Antrag. Die Prüfung der Mittelverwendung erfolgt durch die zuständige Wasserbehörde.