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Ausgangsbeschränkung entfällt

Aufhebung der Allgemeinverfügung

LANDKREIS FULDA – Der Landkreis Fulda kann die Sechste Allgemeinverfügung zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus im Landkreis Fulda aufheben. Damit entfällt die bislang geltende Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr mit Wirkung ab Freitag, 05. Februar, 0.00 Uhr.
Die Inzidenz im Landkreis Fulda lag in den zurückliegenden fünf Tagen jeweils auf einem Wert unter 200. Damit ist der Landkreis Fulda nicht mehr der Stufe 6 des Eskalationskonzeptes des Landes Hessen zugeordnet und die Aufhebung der Ausgangsbeschränkung ist möglich.

Am vergangenen Samstag war die 7-Tage-Inzidenz nach gut sieben Wochen mit 186,9 erstmals wieder unter 200 gesunken. In der Folge reduzierte sich die Zahl der positiven Tests auf je 100.000 Einwohner auf 159,1 am heutigen Mittwoch (Stand 0.00 Uhr).

Die Aufhebung der Allgemeinverfügung muss öffentlich bekanntgemacht werden und kann erst am folgenden Kalendertag nach der Veröffentlichung wirksam werden.

Die Aufhebungsverfügung im Wortlaut finden Sie hier.

 

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