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Kein Beobachtungsgebiet und keine Aufstallungspflicht mehr ab Sonntag, 28. Februar

Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Geflügelpest

LANDKREIS FULDA. Der Landkreis Fulda hebt das Beobachtungsgebiet im Bereich der Gemeinden Flieden, Hosenfeld und Neuhof sowie die Pflicht zur Aufstallung von gehaltenen Vögeln auf. Die Aufhebung der Allgemeinverfügung tritt am Sonntag, 28. Februar, in Kraft.

Im Vogelsbergkreis wurde am 7. Januar der Ausbruch der Geflügelpest an einem gehaltenen Vogel in einer Vogelhaltung in Freiensteinau amtlich festgestellt. Das gemäß der Geflügelpest-Verordnung festzulegende Beobachtungsgebiet von 10 Kilometern umfasste auch Gebiete der Gemeinden Hosenfeld, Neuhof und Flieden. Am 9. Januar veröffentlichte der Landkreis Fulda deshalb eine Allgemeinverfügung, dieein Beobachtungsgebiet festlegte und die Aufstallungspflicht im betroffenen Bereich anordnete.

Da eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest im Sperr- und Beobachtungsgebiet nicht festgestellt werden konnte, hebt der Landkreis Fulda seine Allgemeinverfügung und damit die Schutzmaßnahmen ab Sonntag, 28. Februar, auf.

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