LANDKREIS FULDA. Mit Änderung der Corona-Schutzverordnung entfällt ab Samstag, 2. April die Pflicht zum Tragen einer Maske in öffentlichen Gebäuden.
Der Landkreis Fulda bittet Bürgerinnen und Bürger, die Kontakte weiterhin einzuschränken, und Anliegen möglichst online, telefonisch oder per Mail mit der Behörde zu klären. Bei Vorsprachen und Terminen im Landratsamt und seinen Außenstellen spricht der Landkreis Fulda die dringende Empfehlung aus, freiwillig eine Maske zu tragen.
Vor allem bei medizinischen Untersuchungen im Gesundheitsamt empfiehlt der Landkreis Fulda dringend, eine medizinische Maske zu tragen.