LANDKREIS FULDA. Das Land Hessen stellt gemeinsam mit der WIBank auch in diesem Jahr wieder Darlehen und Finanzierungszuschüsse zur Förderung des Mietwohnungsneubaus für Haushalte mit geringem Einkommen im Landkreis Fulda bereit. Anträge können bis 6. September eingereicht werden.
Das Förderdarlehen beträgt abhängig vom Grundstückswert bis zu 2.500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, Zuschläge gibt es für rollstuhlgerechte Wohnungen und Aufzüge. Für die Dauer der ersten Zinsfestschreibung werden die Zinsen vom Land Hessen in voller Höhe übernommen. Ergänzt wird das Darlehen durch einen Finanzierungszuschuss in Höhe von bis zu 40 % des Darlehensbetrages, abhängig von der Dauer der Mietpreisbindung.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Förderprogrammes ist die Schaffung von mindestens vier Wohnungen im Neubau oder im Bestand. Die Anmeldung zum Förderprogramm muss bis spätestens 6. September 2024 beim Landkreis Fulda vorliegen. Vor der Anmeldung zum Förderprogramm ist sicherzustellen, dass ein bebaubares Grundstück zur Verfügung steht und das Baurecht gesichert ist.
Weitere Informationen und Beratung zu den Förderprogrammen erhalten Sie online direkt bei der WIBank unter www.wibank.de oder bei der Wohnungsbauförderstelle des Landkreises Fulda unter www.landkreis-fulda.de sowie per E-Mail an wohnungsbau(at)landkreis-fulda.de.