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Mietwohnungsbau und Hessen-Darlehen jetzt mit Klimabonus

Zuschüsse und Darlehen: Der Landkreis berät Bauninteressenten. Foto: Gerhard Seybert - stock.adobe.com

Zuschüsse: Landkreis berät und informiert zur Wohungsbauförderung

LANDKREIS FULDA. Das Land Hessen fördert zur erstmaligen Wohneigentumsbildung weiterhin den Neubau oder Erwerb eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung mit einem Hessen-Darlehen. Über dieses Programm und weitere Möglichkeiten der Unterstützung informiert die Wohnungsbauförderstelle des Landkreises Fulda.

Für den Bestandserwerb stehen 125.000 Euro als Höchstbetrag bereit, bei einem Neubau bis zu 90.000 Euro, zuzüglich 20.000 Euro bei Passivhausbauweise. Diese Fördermittel sind 20 Jahre mit einem Festzins von 0,6 Prozent und einer Tilgung von 3 Prozent versehen. Sondertilgungen sind jederzeit möglich, Bereitstellungszinsen werden nicht erhoben. Anträge sind vor Baubeginn beziehungsweise vor Abschluss des notariellen Kaufvertrages zu stellen. Die Mittel können kombiniert werden mit Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Neu in diesem Jahr ist der Klimabonus, der je nach Effizienzhaus-Stufe bis zu 37.500 Euro beträgt und als Zuschuss gewährt wird. Beim Bestandserwerb darf hierbei die Fertigstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

Darüber hinaus besteht weiterhin die Möglichkeit, den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum zu fördern. Förderfähig sind bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. So können zum Beispiel der Um- oder Einbau eines Bades oder einer Küche mit bis zu 5.500 Euro, der Einbau eines Liftes oder Aufzuges mit bis zu 6.500 Euro und andere Einzelmaßnahmen mit bis zu 3.000 Euro gefördert werden. Anträge im Rahmen der Förderung der Barrierefreiheit sind vor Baubeginn zu stellen. Vor der Bewilligung darf mit der Maßnahme nicht begonnen und Aufträge dürfen nicht erteilt werden. Die Mittel sind ebenfalls kombinierbar, in diesem Fall mit Fördermitteln der Pflegekasse.

 

Zudem kann der Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen gefördert werden. So wird beispielsweise bei einer 25‑jährigen Bindung ein Darlehen als Grundbetrag in Höhe von 1.200 Euro pro Quadratmeter mit 2 Prozent Tilgung und einem Finanzierungszuschuss in Höhe von 40 Prozent der Darlehenssumme gewährt. Auch beim Mietwohnungsbau kann zusätzlich ein Klimabonus je nach Effizienzhaus-Stufe für einen Neubau bis zu 450 Euro je Quadratmeter gewährt werden. Voraussetzung ist eine kommunale Finanzierungsbeteiligung von 10.000 Euro je Wohneinheit und die Vermietung an Wohnberechtigte, wobei keine höhere Miete als die ortsübliche Vergleichsmiete abzüglich 20 Prozent vereinbart werden darf. Auch können Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau ergänzend in Anspruch genommen werden. Anmeldungen zum Bauprogramm 2022 werden über die Wohnbauförderstelle beim Landkreis Fulda bis zum 23. September 2022 entgegengenommen.

Weitere Infos und Beratung zu den Förderprogrammen erhalten Sie auf der Internetseite der WIBank unter www.wibank.de sowie bei der Wohnungsbauförderstelle des Landkreises Fulda. Ansprechpartner ist Kilian Leitschuh unter der Telefonnummer (0661) 6006-7078 oder per E-Mail an kilian.leitschuh(at)landkreis-fulda.de

 

 

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