Haushaltssatzung 2026 des Zweckverbandes Abfallsammlung für den Landkreis Fulda
Aufgrund des § 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit vom 16. Dezember 1969 (GVBl. I S. 307), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 83, 88), in Verbindung mit §§ 114a ff. der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01. April 2025 (GVBl. S. 24) hat die Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallsammlung für den Land kreis Fulda am 17.11.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
im Ergebnishaushalt
- im ordentlichen Ergebnis
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 16.464.845 Euro |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 16.443.526 Euro |
| mit einem Saldo von | 21.319 Euro |
- im außerordentlichen Ergebnis
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 Euro |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 Euro |
| mit einem Saldo von | 0 Euro |
| mit einem Überschuss von | 21.319 Euro |
im Finanzhaushalt
| mit dem Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | - 2.377.926 Euro |
| und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 Euro |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 Euro |
| mit einem Saldo von | 0 Euro |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 Euro |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 Euro |
| mit einem Saldo von | 0 Euro |
| mit einem Finanzmittelbedarf des Haushaltsjahres von | 2.377.926 Euro |
festgesetzt.
§ 2 Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Liquiditätskredite werden nicht veranschlagt.
Fulda, 17.11.2025
Der Zweckverbandsvorstand Schmitt, Verbandsvorsitzender
Genehmigung der Haushaltssatzung 2026 durch die Aufsichtsbehörde
Die Genehmigungsverfügung des Regierungspräsidiums in Kassel (Aufsichtsbehörde) hat folgenden Wortlaut: Genehmigung.
Hiermit genehmige ich gemäß § 97 a Ziffer 1 HGO die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Absatz 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2026 des „Zweckverbandes Abfallsammlung für den Landkreis Fulda“.
Kassel, 12. Januar 2026
Regierungspräsidium Kassel
0030-Z5-033c03-00022#2026-00001
i.A. Tampe
Bekanntmachung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Der Haushaltsplan einschließlich seiner Anlagen „Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten“, „Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen und Rückstellungen“, „Ergebnis- und Finanzplanung“, „Übersicht Veranschlagung der Teilprodukte“ liegt zur Einsichtnahme vom 26.01.2026 bis 29.01.2026, vom 02.02.2026 bis 05.02.2026 und vom 09.02.2026 bis 12.02.2026 jeweils von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Abfallsammlung im Behördenhaus am Schlossgarten, Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9, 36037 Fulda, Zimmer -1.55 öffentlich aus.
Fulda, 20.01.2026
Der Zweckverbandsvorstand Schmitt, Verbandsvorsitzender