Antrag auf Erteilung / Verlängerung eines Jagdscheines für Ausländerinnen und Ausländer

  • Leistungsbeschreibung

    Um als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Jagd ausüben zu dürfen, ist ein auf Ihren Namen ausgestellter deutscher Jagdschein erforderlich. Sofern Sie keine deutsche Jägerprüfung abgelegt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Jagdschein für Ausländer beantragen.

    Hinweise
    Es können sowohl Tages-, Jahres- als auch Dreijahresjagdscheine beantragt werden. Bzgl. der Anerkennung einer ausländischen Jägerprüfung setzen Sie sich am besten direkt mit der Unteren Jagdbehörde in Verbindung. 

  • Verfahrensablauf

    Reichen Sie zur Beantragung eines Jagdscheines für Ausländerinnen und Ausländer das Antragsformular (siehe unten Anträge / Formulare) ein. Prüfen Sie bitte, welche Unterlagen eventuell noch von Ihnen benötigt werden. 

    Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihnen der Jagdschein für Ausländerinnen und Ausländer erteilt. Diesen erhalten Sie zusammen mit dem Gebührenbescheid von der Jagdbehörde.

  • Voraussetzungen

    • Mindestalter:
      18 Jahre

    • Zuverlässigkeit

    • Persönliche Eignung

    • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung

    • eine in Deutschland anerkannte jagdliche Ausbildung

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Antrag

    • Erklärung des hiesigen Jagdpächters oder Gastgebers, bei dem Sie zur Jagd gehen möchten oder eingeladen sind (Formular kann bei der unteren Jagdbehörde angefordert werden); dadurch wird die örtliche Zuständigkeit der Jagdbehörde begründet

    • Nachweise über die Identität und die Qualifikation der betreffenden Person                    
      Reisepass, Personalausweis, gültige jagd- und waffenrechtliche Erlaubnisse oder vergleichbare Dokumente des Heimatlandes, Jägerprüfungszeugnis

    • die deutsche Übersetzung der in fremder Sprache abgefassten Dokumente durch deutsche oder ausländische öffentliche Stellen (z.B. öffentlich bestellte Übersetzer)

    • gültiger Jagdschein des Heimatlandes
      ggf. bereits ausgestellte deutsche Tages- oder Jahresjagdscheine; sind diese nicht vorhanden, wird ein Lichtbild benötigt 

    • Nachweis über eine bestehende Jagdhaftpflichtversicherung
      Hinweis: (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden); die Gültigkeitsdauer der Bestätigung muss den Zeitraum der gewünschten Gültigkeitsdauer des Jagdscheines vollständig umfassen. Die Beitragsrechnung reicht nicht aus.

    • Zeugnis der Jägerprüfung 
      mit ggf. ergänzenden Unterlagen (setzen Sie sich hierfür mit der Jagdbehörde in Verbindung)


    Soweit keine Originaldokumente (Passbild, Prüfungszeugnis) benötigt werden, können Sie die Unterlagen vorzugsweise per E-Mail einreichen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die Beantragung eines Jagdscheines für Ausländer fallen Gebühren bei der Jagdbehörde an. 

    Die Gebühren für jagdliche Angelegenheiten finden Sie in Nr. 41 der Anlage zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 08.12.2009.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

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    2. Farben umkehren

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