Abfall-Sammelsysteme
Restabfall
An allen Grundstücken fährt ein beauftragtes Entsorgungsunternehmen regelmäßig die Restmülltonnen ab. Es gibt 120 Liter, 240 Liter, 360 Liter, 660 Liter und 1.100 Liter Müllgefäße. Die Müllgefäße sind elektronisch gekennzeichnet. Bei jeder Abfuhr wird elektronisch überprüft, ob das zur Leerung bereitgestellte Gefäß bei der Stadt/Gemeinde veranlagt ist und zulässigerweise geleert werden darf. So werden missbräuchliche Entsorgungen verhindert.
Um Probleme bei der Abfuhr auszuschließen, sollten Sie regelmäßig die seitlich angebrachten Strichcode-Aufkleber auf den Müllgefäßen überprüfen, ob diese die korrekten Daten zum Standort, zur Art und Größe des Müllgefäßes sowie zum Abfuhrintervall enthalten.
Bei Unstimmigkeiten, Änderungen der Müllgefäßgrößen oder des Abfuhrrhythmus sollte unverzüglich die jeweilige Gemeinde informiert werden, damit eine kurzfristige Korrektur erfolgen kann.
Die Größe der Müllbehälter richtet sich nach der Anzahl der Personen. Für jede Person müssen 7,5 Liter Gefäßraum pro Woche zur Verfügung stehen. Sie können Ihr Müllgefäß wahlweise alle 14 Tage oder alle 4 Wochen abfahren lassen. Zusätzlich wird die Bio-Tonne grundsätzlich alle 14 Tage abgefahren. Für vorübergehend anfallende Mehrmengen können Sie zusätzlich auch Müllsäcke verwenden, die Sie an Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung gegen eine Gebühr erhalten.
Das maximal zulässige Gesamtgewicht für eine befüllte 120 Liter Tonne beträgt 60 kg und für ein 240 Liter Gefäß maximal 110 kg.
Bei Fragen zur Restmüll-Tonne wenden Sie sich bitte an Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
AEZ Kalbach
Unverwertbare Restabfälle können Sie beim Abfallwirtschafts- und Energiezentrum Kalbach zur Entsorgung anliefern oder über ein Entsorgungsunternehmen abholen lassen.
Wenn bei Ihnen regelmäßig größere Mengen Abfälle anfallen, müssen Sie die Abfälle über ein formelles Verfahren zur Entsorgung anmelden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Abfallwirtschaft bzw. des Abfallwirtschafts- und Energiezentrums Kalbach sind Ihnen hierbei gerne behilflich.
Im Eingangsbereich des Abfallwirtschafts- und Energiezentrums ist gleichzeitig ein Wertstoffhof für die Abgabe verschiedener verwertbarer Abfälle eingerichtet.
Suchergebnisse werden geladenKeine Abteilungen gefunden.Gelbe Tonne/Gelber Sack
Der Gelbe Sack/die Gelbe Tonne wird regelmäßig alle 4 Wochen abgeholt.
Bei Fragen zur Gelben Tonne wenden Sie sich bitte an Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
In den Gelben Sack/die Gelbe Tonne gehören:
In den Gelben Sack/die Gelbe Tonne gehören nicht:
Verpackungen aus:
- Metall (Dosen und ähnliche Metallbehälter wie z. B. Wurst-, Fisch- Getränkedosen)
- Aluminium (Alufolie, Menüschalen usw.)
- Kunststoff (Kunststoffflaschen, Kunststoffbecher, Kunststofffolien, Styropor und sonstige Kunststoffe)
- Verbundstoffen (Milch-, Safttüten)
HINWEIS: Pfandpflichtige Getränkedosen und Kunststoffflaschen dem Händler zurückgeben!
- Papier, Pappe, Karton
(= Altpapiersammlung) - Glas (= Glascontainer)
- Verpackungen mit Restinhalten
(= Restmüll) - Verpackungen von schadstoffhaltigen Gütern (= Sondermüll)
- stark verschmutzte Verpackungen
(= Restmüll)
Im Landkreis Fulda können Sie wählen, ob Sie entweder Gelbe Säcke oder die Gelbe Tonne zur Sammlung Ihrer Verpackungsabfälle nutzen wollen. Sollte das Volumen der Gelben Tonne nicht ausreichen, können ergänzend Gelbe Säcke verwendet und zur Abfuhr bereitgestellt werden. Bitte verwenden Sie die Gelben Säcke nicht als kostenfreie Plastiktüten zur hausinternen Sammlung, um sie dann später in die Gelbe Tonne zu geben. Gelber Sack in Gelber Tonne entspricht nicht den Vorgaben der Systembetreiber.
Mit der Abfuhr der Gelben Säcke und Gelben Tonnen im Gebiet des Landkreises Fulda haben die Träger der Verpackungsabfallsammlung, die Dualen Systeme, die Firma Knettenbrech + Gurdulic Service GmbH & Co KG beauftragt. Bei Problemen mit der Abfuhr der Gelben Säcke und Tonnen wenden Sie sich bitte direkt an die Firma Knettenbrech + Gurdulic Service GmbH & Co KG unter Tel.: 06659 9788-88.
Hinweis: Die Gelbe Tonne/der Gelbe Sack wird von den Trägern der Verpackungsabfallsammlung, den Dualen Systemen finanziert.
Biotonne
In allen Mitgliedsgemeinden des Zweckverbands Abfallsammlung für den Landkreis Fulda werden Bioabfälle getrennt gesammelt. Jedes Grundstück erhält zusätzlich zur Restmülltonne eine Biotonne. Wer alle anfallenden Bioabfälle selbst kompostiert oder landwirtschaftlich verwertet, kann sich von der Bio-Tonne befreien lassen.
In die Bio-Tonne gehören alle kompostierbaren Abfälle aus Haushalt und Garten. Die Bio-Tonne wird alle 14 Tage abwechselnd zur Restmülltonne abgefahren.
Die maximal zulässige Gesamtgewicht für eine befüllte 120 Liter Tonne beträgt 60 kg und für ein 240 Liter Gefäß maximal 110 kg.
Bei Fragen zur Biotonne wenden Sie sich bitte an Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
In die Biotonne gehören:
In die Biotonne gehören nicht:
- kompostierbare Abfälle aus dem Garten
- Rasenschnitt, Laub
- Baum-, Strauch-, Heckenschnitt
- Blumen, Zierpflanzen ohne Erde
- Schnitt-/Topfblumen ohne Topf/ Erde
- kompostierbare Abfälle aus der Küche
- Obst-, Gemüse-, Salatreste (auch Zitrusfrüchte)
- Kaffeesatz, Filtertüten
- Teesatz, Teebeutel
- Speise- und Lebensmittelreste
- altes Brot, Gebäck
- Kartoffel-, Eier-, Nussschalen
- benutztes Küchenpapier
- Papiertaschentücher
- Verpackungen aus Kunststoff, Metall und Glas
- Straßenkehricht, Sand, Steine
- Staubsaugerbeutel
- Steine, Bauschutt, Erde
- Asche, Zigarettenkippen
- Windeln, Tampons, Binden
- Sonderabfälle
- Lebensmittel aus Gastronomiebetrieben und Kantinen
- behandelte Holzabfälle
Packen Sie kompostierbare Küchenabfälle bitte nicht in Plastiktüten ein, bevor Sie sie in die Biotonne geben. Plastiktüten bereiten bei der weiteren Behandlung der Bioabfälle große Probleme. Verwenden Sie auch keine kompostierbaren Plastiktüten. Diese verursachen ebenfalls Probleme im Bioabfall, da sie bis zur Anlieferung in der Verwertungsanlage noch nicht abgebaut sind und gleichermaßen aussortiert werden müssen, da die Anlage nicht zwischen einer kompostierbaren und einer echten Plastiktüte unterscheiden kann. Wickeln Sie nasse Abfälle stattdessen in Zeitungspapier ein.
Hinweis: Für die Biotonne wird keine gesonderte Gebühr erhoben. Sie wird aus dem Gebührenaufkommen der Hausmüllabfuhr finanziert.
Papier, Pappe, Karton
Altpapier wird in allen Städten und Gemeinden über die Papiertonne gesammelt. Es handelt sich dabei mindestens um ein 240-Liter-Systemgefäß mit einem blauen Aufkleber und einem blauen Deckel. Jedes an die öffentliche Müllabfuhr angeschlossene Grundstück erhält die Papiertonne.
Die Papiertonne wird alle 4 Wochen abgefahren.
Das maximal zulässige Gesamtgewicht für ein befülltes 240-Liter-Gefäß beträgt maximal 110 kg.
Die Leerungstermine können Sie Ihrem Abfallkalender entnehmen. Zudem können Privatpersonen Altpapier auch kostenfrei an den jeweiligen Wertstoffhöfen abgeben (Gewerbetreibende zahlen eine Gebühr).
Bei Fragen zur Papiertonne wenden Sie sich bitte an Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
In die Papiertonne gehören:
In die Papiertonne gehören nicht:
- Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte
- Kataloge, Telefonbücher
- Faltschachteln
- Schreib-, Computerpapier
- Verpackungen aus Papier und Pappe
- stark verschmutzte Papiere (Restmüll)
- abgelöste Tapeten (Restmüll)
- Kohle- und Hygienepapier (Restmüll)
Mit Kunststoff oder Metall beschichtet Papiere wie Milch- und Safttüten, Kaffeeverpackungen, Alupapier usw. gehören in den Gelben Sack/die Gelbe Tonne.
Hinweis: Für die Papiertonne wird keine gesonderte Gebühr erhoben. Sie wird aus dem Gebührenaufkommen der Hausmüllabfuhr und den Erlösen aus der Vermarktung des gesammelten Altpapiers finanziert.
Grünabfälle
In allen Städten und Gemeinden gibt es Grünabfallsammlungen (Schredderaktionen von Haus zu Haus, befristet eingerichtete Sammelplätze usw.). Zudem können Sie Grünabfälle an allen Wertstoffhöfen und Kompostierungsanlagen abgeben.
Abgabemöglichkeiten und Termine können Sie dem Abfallkalender entnehmen oder bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung erfragen.
Hinweis: Für die Grünabfallsammlungen werden keine gesonderten Gebühren erhoben. Sie werden aus dem Gebührenaufkommen der Hausmüllabfuhr finanziert.
In folgenden Städten und Gemeinden sind Kompostierungsanlagen eingerichtet, an denen Sie Grünabfälle angeben können:
Biothan in Großenlüder-Kleinlüder
Am Finkenberg, 36137 Großenlüder
Tel.: 0661 2999 -111, -112, -113, -114
Öffnungszeiten: Mi. 14:00 – 17.00 Uhr, Sa. 10:00 – 14:00 UhrHünfeld
Auf dem Hundsrück 2, 36088 Hünfeld (Industriegebiet Nord)
Tel.: 06652 180-236
Öffnungszeiten: Di. und Do. 15.30 – 17.30 Uhr, Sa. 10.00 – 15.00 UhrKünzell
Lanneshofweg, 36093 Künzell
Tel.: 0661 390-64
Öffnungszeiten:
Sa. 9.00 – 15.00 Uhr (15. März – 30. Nov.)
Di. 15.00 – 18.00 Uhr (15. März – 30. Nov.)
Do. 15.00 – 18.00 Uhr (15. März – 30. Nov.)
Sa. 10.00 – 12.00 Uhr (01. Dez. – 14. März)Glas
Geben Sie pfandpflichtige Glasflaschen dem Händler zurück. Für sonstige Altgläser (Flaschen, Konserven- und Trinkgläser) stehen in allen Städten und Gemeinden Altglascontainer. Trennen Sie bitte Ihr Altglas nach den Farben braun, weiß und grün. Blaues Altglas gehört zum Grünglas.
Containerstandorte können Sie dem Abfallkalender oder Abfall-Navi entnehmen.
Zum Altglas gehören:
Zum Altglas gehören nicht:
- Flaschen
- Konservengläser
- Trinkgläser
(bitte Deckel und Verschlüsse entfernen = Gelber Sack, Gelbe Tonne)
- Porzellan, Keramik, Steingut (= Restmüll)
- Fensterglas, Glasbausteine (= Restmüll)
- Glühbirnen (= Restmüll)
- Drahtgläser (= Restmüll)
- hitzebeständige und optische Gläser (= Restmüll)
- Leuchtstofflampen (= Sondermüll)
- Energiesparlampen (= Wertstoffhof)
Hinweis: Die Altglassammlung wird von den Trägern der Verpackungsabfallsammlung, den Dualen Systemen, finanziert.
Sperrmüll
Schadstoffsammlung
Weil von einigen schadstoffhaltigen Abfällen Gefahren für Gesundheit und Umwelt ausgehen können, müssen sie gesondert gesammelt und entsorgt werden.
Hierzu bestehen derzeit im Landkreis Fulda zwei Möglichkeiten.
Mobile Sammlung
Im Frühjahr und Herbst fährt ein Schadstoffmobil in die Städte und Gemeinden und nimmt Sonderabfälle entgegen. Die Termine können Sie dem Abfallkalender entnehmen.Stationäre Annahmetermine
Jeden ersten Samstag (8.00 – 12.00 Uhr) und jeden Donnerstag im Monat (14.00 – 17.00 Uhr) können Sie Sonderabfälle an der Annahmestelle bei der Firma PreZero Service Mitte-West GmbH & Co. KG, Liebigstraße 3, 36041 Fulda Industriegebiet-West abgeben.Wichtige Informationen zur Abgabe
Geben Sie Sonderabfälle nach Möglichkeit in den Originalbehältern ab und halten Sie verschiedene Stoffe (insbesondere Flüssigkeiten) voneinander getrennt! Einzelne Gefäße dürfen nicht größer als 10 l sein. Es können nur verschlossene Behälter angenommen werden. Die Höchstmenge pro Anlieferer beträgt 100 kg.Achtung: Stellen Sie niemals Sonderabfälle einfach ab. Denken Sie auch an spielende Kinder. Schadstoffhaltige Abfälle können erhebliche Schäden an Umwelt und Gesundheit verursachen.
Sonderabfälle aus privaten Haushalten werden gebührenfrei angenommen; Sonderabfälle aus Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungsbetrieben nur gegen Erstattung der anfallenden Entsorgungskosten.
Folgende schadstoffhaltigen Abfälle werden bei den Sammlungen angenommen:
Rund ums Auto
- Brems- und Kühlflüssigkeit,
- Rostschutzmittel,
- Farben, Lacke,
- Polituren,
- Kaltreiniger,
- Spachtelmasse
Nicht angenommen werden Altöl (Geben Sie es beim Kauf von Neuöl zurück; Ihr Händler ist zur Rücknahme verpflichtet) sowie Auto-/Motorradbatterien. Geben Sie alte Autobatterien Ihrem Händler zurück! Dieser ist zur Rücknahme verpflichtet. (Beim Kauf wird ein Pfand erhoben, das bei der Abgabe einer alten Batterie erstattet wird. Auch Schrotthändler nehmen alte Autobatterien an.)
Haushalt und Wohnung
- WC-, Abfluss- und sonstige Haushaltsreiniger,
- Flecken- und Desinfektionsmittel,
- Pflanzenöl,
- Backofenreiniger,
- Sprays usw.
Nicht angenommen werden Feuerlöscher (Entsorgung über den Fachhandel). Leuchtstoff- und Energiesparlampen werden nur bei der stationären Annahme angenommen. Zusätzlich stehen für kleinere Mengen Leuchtstoff- und Energiesparlampen Abgabemöglichkeiten auf allen Wertstoff-/Bauhöfen zur Verfügung.
Hobby und Heimwerken
- Farben, Lacke,
- Holzschutzmittel,
- Abbeizer, Lösemittel,
- Verdünner,
- Klebstoffe,
- Fotochemikalien.
Hinweis: Eingetrocknete Farben gehören ebenso wie eingedickte Dispersions- und Wandfarben (z.B. mit Sägemehl) in den normalen Hausmüll.
Trockenbatterien (auch wiederaufladbare Batterien) können Sie bei allen Händlern, die Batterien verkaufen, zurückgeben. Diese sind unabhängig von einem evtl. Neukauf zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet.Gesundheits- und Schönheitspflege
- quecksilberhaltige Messgeräte,
- Körpersprays,
- Öle und Pasten.
Hinweis: Arzneimittel können Sie in vielen Apotheken zurückgeben! (es besteht keine Rücknahmeverpflichtung)
Aus dem Garten
- Pflanzenschutzmittel,
- Mittel zur Unkraut- und Schädlingsbekämpfung
- Düngemittel
Des Weiteren
- Pulver, Flüssigkeiten und Pasten unbekannter Herkunft und Zusammensetzung,
- Gifte,
- Chemikalien,
- Säuren, Laugen
Abfälle aus Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungsbetrieben werden bei der mobilen Sammlung grundsätzlich nicht angenommen. Solche Abfälle können Sie an der stationären Sammelstelle bei der Firma PreZero Service Mitte-West GmbH & Co. KG, Liebigstraße 3, 36041 Fulda Industriegebiet West gegen Gebühr abgeben.
Annahmetermine
jeden ersten Samstag (8.00 – 12.00 Uhr) und jeden Donnerstag im Monat (14.00 – 17.00 Uhr)Hinweis: Nutzen Sie für gewerbliche Sonderabfälle Rückgabemöglichkeiten bei Ihren Lieferanten. Sie können so erhebliche Entsorgungskosten einsparen.
Bei Fragen zur Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Abfallwirtschaft des Landkreises Fulda.
Suchergebnisse werden geladenKeine Abteilungen gefunden.Elektrogeräte
Zu Elektrogroßgeräten zählen insbesondere Wasch- und Spülmaschinen, Schleudern, Trockner, Elektroherde, Kühl und Gefriergeräte sowie Fernsehgeräte und Monitore aus privaten Haushalten. Da sie wegen ihrer Größe und ihres Gewichts oft nur schwer zu transportieren sind und zudem Bruchgefahr besteht, werden solche Geräte durch eine eigene Abfuhr an jedem Hausgrundstück abgeholt.
Melden Sie Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung, dass Sie Altgeräte entsorgen wollen. Die Verwaltung teilt Ihnen den Entsorgungstermin mit, an dem Sie Ihr Gerät rechtzeitig zur Abholung am Straßenrand bereitstellen. Bei der Abholung eines Großgeräts können Sie gleichzeitig auch elektrische Kleingeräte bereitstellen.
Stellen Sie Ihr altes Elektrogroßgerät bitte nicht zur Sperrmüllsammlung. Es darf dort nicht mitgenommen werden.
Sofern Sie nicht bis zur nächsten Abholung warten können oder größere Mengen Altgeräte (sowohl Groß- als auch Kleingeräte) zu entsorgen haben, können Sie diese auch an der Annahmestelle bei Grümel gGmbH in der Steubenallee 6 in Fulda abgeben. Öffnungszeiten: Mo. bis Do. 7.00 – 15.30 Uhr, Fr. 7.00 – 12.30 Uhr, Tel.: 0661 9029334. Auch Gewerbetreibende und Elektrohändler, die Altgeräte von ihren Kunden zurückgenommen haben, können diese Geräte hier kostenlos abgeben. Melden Sie größere Mengen bitte zuvor an, damit entsprechende Annahmekapazitäten bereitstehen.
Hinweis: Für die Sammlung der Elektrogroßgeräte aus Privathaushalten wird keine gesonderte Gebühr erhoben. Die Kosten werden aus dem Gebührenaufkommen der Hausmüllabfuhr finanziert.
Der Handel ist ab einer Ladenfläche von mehr als 400qm zur Rücknahme von Elektroklein und -großgeräten verpflichtet. Diese Regelung ist unabhängig vom Kauf eines Neugerätes.
Elektrokleingeräte können in kleinen Mengen an allen Wertstoffhöfen gebührenfrei abgegeben werden. Zu Elektrokleingeräten zählen insbesondere:
- Geräte der Unterhaltungselektronik (CD-/DVD-Player, Radio, Hifi-Anlagen, Kamera u. ä.)
- Geräte der Informationstechnik (Telefon, Handy, Laptop, Drucker, PC ohne Monitor u. ä.)
- elektrische Haushaltsgeräte
- elektrische Werkzeuge
- elektrische Spielzeuge
Nicht angenommen werden an den Wertstoffhöfen Elektrogroßgeräte und Bildschirmgeräte (Fernsehgeräte und Monitore). Hierfür besteht ein gesondertes Entsorgungssystem.
Hinweis: Für die Sammlung der Elektrokleingeräte aus Privathaushalten wird keine gesonderte Gebühr erhoben. Die Kosten werden aus dem Gebührenaufkommen der Hausmüllabfuhr finanziert.
Wertstoffhöfe
In vielen Städten und Gemeinden sind Wertstoffhöfe als ortsnahe Entsorgungszentren eingerichtet. Dort können Sie folgende Abfälle abgeben:
- Altpapier
- Altglas
- Altmetall
- Altholz (aus Bau-, Umbau- und Renovierungsmaßnahmen)
- mineralischen Bauschutt (keine Leichtbaustoffe wie Bims-, Hohlblock, Porenbetonsteine, kein Gips und keine Gipskartonplatten, kein Heraklit/"Sauerkrautplatten", keine sonstigen Fremdstoffe wie Kunststoffe, Metalle oder Hölzer)
- unverwertbare Baurestabfälle
- elektrische/elektronische Kleingeräte
- Leuchtstofflampen
- Grünabfälle
Aus Kapazitätsgründen können jeweils nur Kleinmengen (maximal 1 Kubikmeter) angenommen werden. Zur Entsorgung größerer Mengen müssen Sie sich an ein Entsorgungsunternehmen wenden.
Trennen Sie bitte verschiedene Abfälle sorgsam vor der Anlieferung am Wertstoffhof. Sie vermeiden damit eine aufwendige und zeitraubende Sortierung bei der Abgabe am Wertstoffhof.
Liefern Sie keine Sonderabfälle an. Diese dürfen aus Sicherheitsgründen nicht an den Wertstoffhöfen angenommen werden. Stellen Sie bitte keine Abfälle außerhalb der Öffnungszeiten vor den Wertstoffhöfen ab.
Nicht angenommen werden dürfen an den Wertstoffhöfen insbesondere Asbestzementplatten, belasteter Erdaushub (z. B. nach Ölunfall) oder belasteter Bauschutt (z. B. Schornsteinabbruch), Mineralfaserdämmwolle, Bahnschwellen, Telefonmasten, Rückstände aus Brandschäden, Teerreste, lösemittelhaltige Farben und sonstige gefährliche Abfälle (Sonderabfälle), Öltanks aus Kunststoff, Elektrogroßgeräte. Für viele dieser Stoffe bestehen gesonderte Entsorgungsmöglichkeiten bzw. ist eine getrennte Entsorgung zwingend erforderlich. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Entsorgungshinweise in dem alphabetisch geordneten Abfallverzeichnis.
Für Fragen zur Abgabe an den Wertstoffhöfen können Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung wenden. Wertstoffhöfe mit Öffnungszeiten finden Sie im Abfall-Navi.