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Sperrmüll anmelden

Jeder an die Restmüllabfuhr angeschlossene Haushalt im Landkreis Fulda (mit Ausnahme der Stadt Fulda und ihrer Stadtteile) kann bis zu 2-mal im Jahr gebührenfrei Sperrmüll abholen lassen.

Zum Sperrmüll gehören nur Abfälle aus Privathaushalten, die wegen ihrer Ausmaße oder ihres Gewichts nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die Mülltonne passen. Es handelt sich vor allem um Möbel und größere Einrichtungs- oder Gebrauchsgegenstände, die man üblicherweise bei einem Umzug mitnehmen würde.

Einzelne Gegenstände dürfen nicht länger als zwei Meter, nicht breiter als einen Meter und nicht schwerer als 50 Kilogramm sein.

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise,
bevor Sie Ihren Sperrmüll über das Online-Formular anmelden. 

  • Abwicklung der Anmeldung und Abholung

    Bei oder kurz nach der Anmeldung erhalten Sie den für Sie vorgesehenen Entsorgungstermin. In der Regel wird Ihr Sperrmüll innerhalb von 4 Wochen abgeholt.

    Sperrmüllgegenstände aus Holz und der restliche Sperrmüll werden von verschiedenen Fahrzeugen abgeholt. Wegen unterschiedlicher Fahrzeugauslastung können zeitliche Verzögerungen bis zu mehreren Tagen zwischen den Abfuhren entstehen.
    Stellen Sie Sperrmüllgegenstände aus Holz (unbehandelte, lackierte, beschichtete Möbel aus Massivholz oder Holzfurnier wie Tische, Stühle, Schränke, Bettgestelle, Holzregale u. ä.) getrennt vom übrigen Sperrmüll bereit.

  • Wie viel Sperrmüll darf ich entsorgen?

    Bei der Sperrmüllabfuhr werden nur haushaltsübliche Mengen abgefahren (max. 4 bis 5 Kubikmeter). Zur Entsorgung größerer Mengen (z. B. aus umfangreichen Entrümpelungen oder Haushaltsauflösungen) müssen Sie ein gewerbliches Entsorgungsunternehmen beauftragen.

  • Abfälle, die nicht abgeholt werden

    Bei der Sperrmüllabfuhr werden folgende Abfälle nicht abgefahren:

    • Abfälle aus Geschäfts-/Gewerbebetrieben
    • größere als haushaltsübliche Mengen (mehr als 4 bis 5 Kubikmeter)
    • Abfälle aus Umbau-, Bau-, Renovierungsmaßnahmen (kleinere Mengen können Sie an den Wertstoffhöfen gegen Gebühr entsorgen). Für größere Mengen müssen Sie ein gewerbliches Entsorgungsunternehmen beauftragen, wie z.B. für:
      • "mineralischen Bauschutt" (Steine, Ziegel, Fliesen, Beton, Estrich, Waschbecken und Toilettenschüssel aus Keramik u. ä.)
      • Baurestabfälle (abgelöste Tapeten, alte Fußbodenbeläge, verschmutzte Baufolien)
      • Bau- und Außenhölzer (imprägnierte oder mit Holzschutzmitteln behandelte Hölzer wie Zäune, Fenster, Türen, Geländer, Dachlatten/-sparren, Gartenmöbel, Gartenspielgeräte, Kleintierställe u. ä.)
    • elektrische und elektronische Geräte. "Kleingeräte" können Sie an den Wertstoffhöfen abgeben. "Großgeräte" (Elektroherd, Wasch-, Spülmaschine, Trockner, Fernsehgeräte, Monitore u. ä.) können Sie zur Abholung an Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden. Außerdem ist der Handel ab einer Ladenfläche von mehr als 400 qm zur Rücknahme von Elektrogeräten (Klein- und Großgeräte) verpflichtet. Dies ist unabhängig davon, ob ein Neugerät gekauft wurde.
    • Autoteile und Altreifen
    • Schadstoffe und gefährliche Abfälle (Farben, Chemikalien, Batterien, Nachtspeicheröfen, u. ä.)
    • übelriechende oder ekelerregende Abfälle
    • Kleinteile, die nach zumutbarer Zerkleinerung in die Müll-Tonne passen (wie Kleiderbügel, Schuhe, Handtaschen, Geschirr u. ä.)
    • verwertbare Abfälle, für die gesonderte Entsorgungsmöglichkeiten bestehen, wie z. B.:
      • Papier, Pappe, Karton,
      • Grünabfälle, Baum-, Strauch-, Heckenschnitt
      • Altmetalle (Fahrrad, Heizkörper)
    • Spiegel/Spiegeltüren oder Gegenstände aus Glas wie Glasvitrinen und Glastische. Diese Gegenstände können wegen der damit verbundenen hohen Unfallgefahr nicht mit den Sperrmüllfahrzeugen abgefahren werden. Durch das Verpressen der Gegenstände beim Beladen des Fahrzeugs zerbrechen diese Gegenstände und es besteht die Gefahr, dass Müllwerker oder Passanten durch herumfliegende Splitter sehr schwer verletzt werden . Trennen Sie deshalb bitte Gegenstände aus Glas (Glastische, Glasvitrinen, Aquarien usw.) sowie Spiegel und solche Gegenstände, die fest mit Spiegeln (z. B. Schlafzimmer- oder Garderobenschranktüren) oder Glas (Vitrinentüren) verbunden sind, von den restlichen Sperrmüllgegenständen und entsorgen diese an den Wertstoffhöfen über die Restabfallcontainer.
    • Aufgrund gesetzlicher Änderungen dürfen auch elektrische oder elektronische Bauteile an Einrichtungsgegenständen und Möbeln (bspw. Beleuchtung an Kleiderschrank oder Vitrinen) nicht mehr bei der Sperrmüllabfuhr mitgenommen werden. Sie müssen zur Verwertung einem gesondertem bundesweitem Rücknahmesystem übergeben werden. Trennen Sie diese Bauteile bitte vom Möbelstück und entsorgen diese als Elektroaltgerät über die Wertstoffhöfe.
  • Weitere Hinweise zur Abholung des Sperrmülls

    • Stellen Sie Ihren Sperrmüll nur auf dem an den Gehweg bzw. den Fahrbahnrand angrenzenden Rand Ihres Grundstückes bereit. 
    • Stellen Sie keinesfalls Sperrmüll an anderen Grundstücken ab.
    • Stellen Sie Ihren Sperrmüll rechtzeitig bereit, jedoch frühestens ab 18 Uhr am Vorabend des Abfuhrtages.
    • Reinigen Sie bitte unverzüglich nach der Abfuhr (in jedem Falle noch am Abfuhrtag) die Bereitstellungsfläche und entfernen Sie Gegenstände, die nicht abgefahren wurden.

    Hinweis: Sie können die Sperrmüllabfuhr auch telefonisch über die Sperrmüll-Hotline anmelden. Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten aus der Sperrmüllanmeldung beim beauftragten Entsorgungsunternehmen Knettenbrech + Gurdulic Service GmbH & Co. KG gespeichert werden, damit die Anmeldung und Durchführung der Sperrmüllabfuhr abgewickelt werden kann

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