Verschenkemarkt

Der Verschenkemarkt bietet den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis die Möglichkeit, kostenfrei und regional gebrauchte und nicht mehr benötigte Gegenstände zu verschenken oder nach solchen zu suchen. Gut erhaltene Möbel, funktionsfähige Elektrogeräte, Gebrauchs- oder Einrichtungsgegenstände, nicht mehr benötigte Spielsachen oder Reste von Baumaterialien müssen so nicht unnötig entsorgt werden. Das schont gleichzeitig wertvolle Ressourcen. 

Das Angebot richtet sich an Privatpersonen und soll dazu beitragen, dass funktionsfähige ausrangierte Gegenstände, die noch weitergenutzt werden können, nicht weggeworfen werden. Denn was für den einen nutzlos geworden ist, wird von manch anderem gesucht, der es sich sonst vielleicht nicht leisten könnte oder es bereits lange erfolglos als Sammlerstück oder zur weiteren Verwendung sucht. Häufig landen diese Gegenstände nur deshalb im Abfall, weil der eine nichts von dem Angebot oder der Suche des anderen weiß. Diese Lücke soll der Verschenkemarkt schließen. 

  • Nutzungsbedingungen

    Die Nutzung ist kostenfrei.

    • Es werden nur Angebote aus dem Gebiet des Landkreises Fulda veröffentlicht.
    • Es dürfen nur Dinge eingetragen werden, die verschenkt oder gesucht werden.
    • Gegenstände dürfen ausschließlich ohne finanzielle oder sonstige Gegenleistung angeboten oder gesucht werden. Tauschangebote dürfen nicht eingestellt werden, da Waren dann quasi als Zahlungsmittel eingesetzt werden, was der beabsichtigten Unentgeltlichkeit widerspricht.
    • Der „Verschenkemarkt“ darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
    • Der Anbieter gewährleistet gegenüber dem Betreiber des „Verschenkemarktes“ und möglichen Interessenten, dass er rechtmäßiger Eigentümer und Besitzer ist, über den Gegenstand frei verfügen kann und der angebotene Gegenstand nicht mit Rechten Dritter belastet ist.
    • Im „Verschenkemarkt“ dürfen nicht angeboten oder gesucht werden:
    1. Tiere,
    2. gefährliche, schadstoffbelastet Gegenstände oder Gegenstände für die Inverkehrbringungsverbote bestehen, wie Wellasbestzementplatten oder sonstige asbesthaltige Gegenstände,
    3. Gutscheine,
    4. Immobilien,
    5. Fahrzeuge, Fahrzeugteile,
    6. Waffen,
    7. Medikamente,
    8. Lebensmittel,
    9. Gegenstände, die nur gegen einen gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis angeboten werden dürfen,
    10. Artikel, die durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert wurden,
    11. Artikel, die die Rechte, insbesondere Urheber-, Namens- oder Markenrechte Dritter verletzen,
    12. Artikel, von denen eine Gesundheitsgefährdung ausgehen kann,
    13. Dienstleistungsangebote oder -gesuche.


    • Links auf andere Webseiten dürfen bei Angeboten oder Suchanfragen nicht aufgenommen werden.
    • Unvollständige Einträge, z.B. mit unvollständigen Absenderangaben, werden nicht veröffentlicht.
    • Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Veröffentlichung der Angebote oder Gesuche. Der Betreiber behält sich vor, Einträge, deren Inhalte gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen oder dem Ansehen des Dienstes schaden von der Veröffentlichung auszunehmen. Einträge, die dem Ziel des „Verschenkemarktes“ oder den Nutzungsbedingungen zuwider laufen, werden gelöscht.
    • Die Nutzer verpflichten sich, Angebote oder Suchanfragen zeitnah zu löschen, wenn diese nicht mehr aktuell sind. Nach 21 Tagen werden alle Einträge gelöscht, um Angebote und Gesuche auf dem aktuellen Stand halten zu können. Erneute Einträge für denselben Gegenstand sind möglich.
    • Der Betreiber (Landkreis Fulda) übernimmt keine Gewähr für den Inhalt des „Verschenkemarktes“, insbesondere nicht für die Richtigkeit der Angaben sowie keinerlei Haftung für Qualität, Funktions- und Gebrauchsfähigkeit der angebotenen Gegenstände. Er ist auch kein Vermittler, sondern stellt lediglich die Online-Plattform für den „Verschenkemarkt“ zur Verfügung.
    • Der Betreiber behält sich vor, jederzeit ohne Angaben von Gründen den Betrieb des „Verschenkemarktes“ einzustellen. Ansprüche können hieraus nicht hergeleitet werden.
    • Mit der Nutzung des „Verschenkemarktes“ erkennen alle Teilnehmer die hier aufgeführten Bedingungen an.

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    2. Farben umkehren

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