Personalien
Änderungen Ihrer Personalien sind bei der Ausländerbehörde anzuzeigen.
Dies betrifft z. B.
- Namensänderungen,
- Korrektur Geburtsdaten oder
- Änderung der Staatsangehörigkeit.
Für eine Änderung Ihres Aufenthaltstitels wird ein entsprechenden Nachweis benötigt, z.B.
- Heiratsurkunde,
- Scheidungsurteil,
- Nationalpass ggf. mit beglaubigter Übersetzung.
Die Änderung ist gebührenpflichtig. Die genauen Gebühren können Sie bei der Ausländerbehörde erfragen.
Für die Änderung benötigen Sie einen Termin bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
Diesen können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.