Einbürgerung
Menschen, die dauerhaft in Deutschland leben, aber noch nicht die deutscher Staatsangehörigkeit haben, können sich unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag einbürgern lassen. Jede Person ab dem 16. Lebensjahr muss hierfür einen eigenen Antrag stellen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen die Vertretungsberechtigten (in der Regel die Eltern) den Antrag stellen.
Einbürgerungsanträge werden im Landkreis Fulda von den Kommunen Eiterfeld, Flieden, Fulda, Großenlüder, Hünfeld, Künzell, Neuhof oder Petersberg selbst entgegengenommen. Wer in einer dieser Kommunen wohnt, kann sich bei Fragen zum Thema Einbürgerung an das Einwohnermeldeamt der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung wenden.
Bei Wohnsitz in allen anderen Kommunen im Landkreis Fulda kann man den Antrag auf Einbürgerung beim Landkreis Fulda stellen und sich beraten lassen.
Voraussetzungen zur Einbürgerung
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für die deutsche Staatsangehörigkeit, zur Antragstellung und zum Einbürgerungsverfahren erhalten Sie auf der Homepage www.einbürgerung.de. Die Webseite bietet neben einem Erklärvideo zum Ablauf der Einbürgerung auch einen Quick-Check, mit dem Sie überprüfen können, ob Sie die Einbürgerungsvoraussetzungen grundsätzlich erfüllen. Einzelheiten finden Sie außerdem in der umfangreichen Broschüre der Beauftragen der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.
In der Regel müssen Sie jede der folgenden Voraussetzungen erfüllen, um einen Anspruch auf eine Einbürgerung zu haben (sogenannte "Anspruchseinbürgerung"):
- Sie leben seit fünf Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland.
- Sie können Ihre Identität und Ihre aktuelle(n) Staatsangehörigkeit(en) nachweisen.
- Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis.
- Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen finanzieren. Dazu zählen Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner und zum Beispiel Ihre Kinder, für die Sie Unterhalt zahlen.
- Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse, mindestens auf der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
- Sie haben ausreichende Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland.
- Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung für die Bundesrepublik Deutschland.
- Sie bekennen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und zum Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
- Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt worden.
- Es liegen keine sonstigen Gründe vor, die einer Einbürgerung entgegenstehen, sogenannte Ausschlussgründe.
Es gibt Gründe, die in der Regel ausschließen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können. Diese sind unter anderem:
- Sie haben Bestrebungen verfolgt oder unterstützt, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, oder Sie haben gegen die Verfassung verstoßen.
- Sie hatten in der Vergangenheit verfassungsfeindliche Überzeugungen. In diesem Fall müssen Sie dem Verfassungsschutz und der Staatsangehörigkeitsbehörde glaubhaft darlegen, dass Sie diese Überzeugungen nicht mehr haben.
- Sie missachten die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau.
- Sie sind mit mehreren Personen gleichzeitig verheiratet (sogenannte "Mehrehe"). Sie sind verheiratet mit einer Person, die mit mehreren Personen gleichzeitig verheiratet ist. Die Staatsangehörigkeitsbehörde wird prüfen, ob eine Einbürgerung für Sie ausgeschlossen ist.
Von den genannten Voraussetzungen gibt es einige Ausnahmen und es bestehen Sonderregelungen, insbesondere für Familienangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländerinnen und Ausländer, Flüchtlinge, Ehe- bzw. Lebenspartner deutscher Staatsangehöriger sowie für ehemalige Gast- und Vertragsarbeiternehmer. Wir beraten Sie gern.
Erster Schritt: Beratungsgespräch
Anfragen per E-Mail senden Sie bitte an einbuergerung@landkreis-fulda.de mit folgenden Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Datum der Einreise, besonderer Status (Asylberechtigung/Anerkennung als Flüchtling), Grund Ihrer Anfrage. Nur mit diesen Angaben können wir Ihre Anfrage schnell bearbeiten.
Wenn Sie bereits einen Einbürgerungsantrag gestellt haben, wenden Sie sich bitte für eine Sachstandsauskunft an die in der Eingangsbestätigung/den Schreiben genannte Person.
Antragsunterlagen
Die aktuellen Antragsformulare (gültig ab 27.06.2025) zum Ausdrucken können Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport herunterladen.
Bitte beachten: Der 5-seitige Einbürgerungsantrag sowie die Loyalitätserklärung dürfen erst bei der persönlichen Abgabe des Antrags in unserer Dienststelle unterschrieben werden. Alle anderen Formulare können schon zu Hause unterschrieben werden.
Folgende Formulare sind von jeder Person über 16 Jahren auszufüllen:
- Einbürgerungsantrag
- Erklärung zum Einbürgerungsantrag
- Informationsblatt Datenschutz
- Loyalitätserklärung
- Merkblatt zur Verfassungstreue
- Einverständniserklärung wirtschaftl. Voraussetzungen SGB II und XII
- Einverständniserklärung Ausländerakte
- Merkblatt zur Mehrstaatigkeit
Zusätzliche Formulare für Personen mit deutscher Ehe-/Lebenspartnerin/deutschem Ehe-/Lebenspartner:
- Erklärung über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit deutscher Ehepartner
Weitere benötigte Nachweise
Die erforderlichen Nachweise unterscheiden sich je nach Einzelfall. Sämtliche Unterlagen müssen stets im Original vorgelegt werden. Bei fremdsprachigen Urkunden ist eine Übersetzung von einer oder einem öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer oder Übersetzerin erforderlich.
Hier finden Sie eine nicht abschließende Auflistung der regelhaft vorzulegenden Unterlagen. Bei allen Rückfragen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen oder vorzulegenden Unterlagen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Folgende Dokumente sind immer vorzulegen
- Pass/ID-Karte des Heimatstaates
- Aufenthaltstitel
- aktuelles Passfoto
- aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 14 Tage)
- Geburtsurkunde
- Nachweise ausreichender Deutschkenntnissen (siehe unten)
- Nachweise von Rechts- und Gesellschaftskenntnissen (siehe unten)
- Einkommensnachweise (z. B. Arbeitsvertrag, letzte 3 Gehaltsabrechnungen, Bescheide über den Bezug von Kindergeld, BaföG, Wohngeld, Rente, Arbeitslosengeld, Bürgergeld, etc.)
- ggf. Heiratsurkunde, Familienbuchabschrift, Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten/Lebenspartners, Sorgerechtsbeschluss
- ggf. Anerkennungsbescheid als Flüchtling vom BAMF
- ggf. Reiseausweis für Flüchtlinge/Ausländer/Staatenlose
- ggf. Zertifikat Integrationskurs
Deutschkenntnisse nachweisen
- Zertifikat Deutsch (mindestens B1) oder
- Abschlusszeugnis einer deutschen allgemeinbildenden Schule oder
- Abschlusszeugnis einer deutschen Berufsschule oder
- Abschluss eines Studiums in deutscher Sprache
- Versetzungszeugnisse (2. Halbjahr) der letzten 4 Schuljahre (bei Schülern)
Kinder unter 16 Jahren
- Schulbesuchsbescheinigung und
- letztes Schulzeugnis
Rechts- und Gesellschaftskenntnisse nachweisen
- Zertifikat bestandener Einbürgerungstest oder Test „Leben in Deutschland“ oder
- Abschlusszeugnis einer deutschen allgemeinbildenden Schule oder
- Abschlusszeugnis einer deutschen Berufsschule oder
- Abschluss eines deutschen Hochschulstudiums in der Fachrichtung Gesellschaft, Politik, Recht, Soziales oder Verwaltung
Bei Kindern unter 16 Jahren sind Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung nicht nachzuweisen. Ein Einbürgerungstest ist nicht erforderlich.
Wo kann ich einen Integrations- bzw. Sprachkurs machen?
Eine Übersicht über die nach dem Zuwanderungsgesetz zugelassenen Integrations- bzw. Sprachkursträger für das gesamte Bundesgebiet mit Anschriften und Kontaktdaten finden Sie hier:
Einbürgerungsantrag abgeben
Der Antrag muss grundsätzlich persönlich abgegeben und alle notwendigen Unterlagen im Original vorgelegt werden. Um einen Termin für die Antragsabgabe zu vereinbaren, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.
Gebühren
Die Einbürgerung kostet 255 Euro pro Person. Für minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, sind 51 Euro zu bezahlen. Minderjährige, die ohne ihre Eltern eingebürgert werden, müssen ebenfalls 255 Euro bezahlen. Die Gebühr wird von der Einbürgerungsbehörde beim Regierungspräsidium Kassel erhoben.
Unterlagen vorab online hochladen
Um die Bearbeitungszeit des Antrags zu verkürzen, kann man über ein Online-Portal vorab die notwendigen Unterlagen hochladen. Das Online-Formular dient der optimalen Vorbereitung für das Beratungsgespräch beim Landkreis Fulda. Für die eigentliche Antragstellung ist weiterhin eine persönliche Vorsprache bei uns erforderlich.