Unterbringung von Geflüchteten
Im Landkreis Fulda werden Geflüchtete in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften im Stadtgebiet und im Landkreis untergebracht. Ziel ist es, eine menschenwürdige Unterbringung sicherzustellen, sozialen Schutz zu gewährleisten und eine gelingende Integration zu fördern.
Die Verteilung der Geflüchteten erfolgt auf Grundlage des Hessischen Landesaufnahmegesetzes durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Innerhalb Hessens werden die Menschen nach ihrem Aufenthalt in den Erstaufnahmeeinrichtungen den Landkreisen zugewiesen. Neu zugewiesene Personen werden zunächst registriert und anschließend einer passenden Gemeinschaftsunterkunft zugewiesen.
Der Landkreis koordiniert die Belegung der Unterkünfte, übernimmt die Abrechnung mit den jeweiligen Betreibern und stellt die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Standards sicher. Außerdem steht er den Betreibern als Ansprechpartner bei allen organisatorischen Fragen unterstützend zur Seite.
Im Landkreis Fulda gibt es aktuell (Stand: Juni 2026) 30 Gemeinschaftsunterkünfte. Die Gesamtkapazität beläuft sich auf rund 2.000 Plätze.