Wohnen: Beratung und finanzielle Unterstützung
Beratung durch die Fachstelle Wohnen
Die gemeinsame Fachstelle Wohnen für Stadt und Landkreis Fulda berät und informiert kostenlos alle Bürgerinnen und Bürger bei persönlichen Anliegen im Zusammenhang mit dem Grundbedürfnis Wohnen. Dazu gehören alle Personen auf der Wohnungssuche, insbesondere wenn sie in ungesicherten und schlechten Wohnverhältnissen leben, obdachlos oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind.
Die Fachstelle hat folgende Schwerpunkte:
- Beratung und Unterstützung bei der Suche nach einer Wohnung
- Beratung und Unterstützung von Vermieter/-innen bei der Vermittlung (und Vermietung) von angebotenem Wohnraum
- Vermittlung bei Konflikten zwischen Vermietern und Mietern
- Beratung bei Mietschulden, Kündigung, Räumungsklage und Zwangsräumung mit dem Ziel des Verbleibs in der Wohnung
- Beratung zu Wohnungsanpassungsmaßnahmen aus gesundheitlichen Gründen oder bei vorliegender Pflegebedürftigkeit
- Akquise von freiem und somit verfügbarem Wohnraum im Stadt- und Kreisgebiet Fulda
Hinweis: Die Fachstelle verwaltet keine Wohnungen und kann keine Wohnungsvermittlung garantieren.
Ich bin Vermieter und möchte Wohnraum anbieten
Die Fachstelle Wohnen erbittet die Unterstützung aller Bürgerinnen und Bürger im Landkreis. Dringend gesucht wird Wohnraum (möbliert oder unmöbliert) in verschiedenen Größen. Wenn Sie als Eigentümer/-in ein Haus, eine Wohnung oder ein Zimmer vermieten möchten und Interesse an einer Zusammenarbeit haben, können Sie die Fachstelle zur Klärung von Fragen rund um die Vermietung, die Mietzahlungen oder sonstige wichtige Fragen kontaktieren.
Energiesparcheck für einkommensschwache Haushalte
Das Kreisjobcenter des Landkreises Fulda und der Caritasverband für die Regionen Fulda und Geisa bieten für einkommensschwachen Personen und Familien den kostenfreien Energiesparcheck an. Dabei geht es vor allem um die Hilfe zur Selbsthilfe: Einkommensschwache Haushalte sollen befähigt werden, ihren Energieverbrauch nachhaltig zu senken und so Energie und gleichzeitig Geld zu sparen. Für viele Kundinnen und Kunden geht es auch darum, Energieschulden zu verringern oder zu vermeiden.
Teilnahmeberechtigte im Landkreis Fulda
- Leistungsberechtigte nach dem SGB II (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende)
- Leistungsberechtigte nach dem SGB XII (Sozialhilfe)
- Wohngeldberechtigte
- Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Kinderzuschlagberechtigte
Ablauf
Wenn Kundinnen und Kunden des Kreisjobcenters an dem freiwilligen Angebot teilnehmen möchten, finden bei ihnen zu Hause drei Termine statt.
Beim ersten Termin schaut der Energiesparberater vor allem nach aktuellen Verbräuchen, Verträgen und Tarifen, Energieschulden, den eingesetzten Haushaltsgeräten und dem Verbraucherverhalten. Dabei werden zum Beispiel "Energiefresser" im Haushalt festgestellt und nach Alternativen gesucht. Bei dem Treffen haben die Energieberater auch schon sogenannte Soforthilfen mit dabei, die sie kostenfrei verbauen – zum Beispiel stromsparende LED, Wasserstopper für die Klospülung, Thermometer für den Kühlschrank, Mehrfachsteckdosen mit Schaltern, Feuchtigkeits- und Temperaturmesser oder Zugluftstopper.
Beim zweiten Termin schauen die Energiesparberater, wie sich die Verbräuche entwickelt haben und danach, wo die Personen eventuell noch Unterstützung benötigen. Dabei besteht auch die Möglichkeit, weitere Hilfsangebote zu vermitteln – beispielsweise die Schuldnerberatung oder die Verbraucherzentrale.
Beim dritten und letzten Termin nach knapp einem Jahr wird geschaut, wie viel die Personen insgesamt einsparen konnten und wo möglicherweise noch Einsparpotential besteht.
Wohngeld: Mietzuschuss und Lastenzuschuss
Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Wohnhausbelastung bei Hauseigentümer/-innen (Lastenzuschuss).
Auf das Wohngeld haben Sie einen Rechtsanspruch, wenn die Leistungsvoraussetzungen nach dem Wohngeldgesetz erfüllt sind.
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von folgenden Faktoren ab:
- Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- Höhe des Einkommens der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Für die Gewährung von Wohngeld ist ein Antrag erforderlich.
Sofern Sie allerdings eine Transferleistung (z. B. Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII , Bürgergeld nach dem SGB II etc.) beziehen, bei der Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden, sind Sie vom Wohngeldbezug ausgeschlossen.
Zur Beantragung nutzen Sie unsere Online-Dienste oder alternativ die u.g. Antragsformulare.
Suchergebnisse werden geladenKeine Leistungen gefunden.Antragsformulare können Sie bei der Wohngeldstelle des Landkreises Fulda anfordern oder auf dieser Seite herunterladen.
Wohnungsbauförderung
Die Wohnungsbauförderstelle des Landkreises Fulda unterstützt im Rahmen der Wohnungsbauförderung Haushalte dabei, angemessenen und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen oder zu erhalten oder bestehenden Wohnraum barrierefrei für das Alter oder bei Behinderung umzubauen.
