Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 24 Jahren, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, keine Ausbildungsvergütung erhalten und einen Anspruch auf

  • Grundsicherungsgeld nach dem SGB II
  • Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt)
  • Wohngeld und/oder Kinderzuschlag
  • Leistungen nach dem AsylbLG

haben, können das Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen.

  • Welche Leistungen gibt es?

    • Ausflüge mit der Schule oder der Kindertageseinrichtung
    • Klassenfahrten mit der Schule oder mehrtägige Freizeiten mit der Kindertageseinrichtung (bis zu 600 Euro bei Inlandsfahrten und bis zu 900 Euro bei Auslandsfahrten)
    • Schulbedarf (jeweils zum 1. August und zum 1. Februar eines Jahres)
    • Schülerbeförderung (möglich ab der 11. Klasse bzw. Einführungsphase G8, wenn die nächstgelegene Schule mehr als 3 km vom Wohnort entfernt ist und kein vorrangiger Leistungsträger vorhanden ist)
    • Lernförderung
    • Kostenübernahme der Mittagsverpflegung in der Schule und in der Kindertageseinrichtung
    • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (bis zu 15 Euro pauschal monatlich für Kinder und Jugendliche von 0 bis 17 Jahren, z. B. für Vereinsangebote, Musikunterricht oder Ferienfreizeiten)
  • Beantragung der Leistungen

    Für die Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes ist für alle Rechtskreise die Vorlage "Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe" erforderlich.

    Für die Kostenübernahme einer mehrtägigen Klassenfahrt ist im Vorfeld eine Bestätigung der Schule über die Durchführung erforderlich. Im Anschluss an die Fahrt ist die Vorlage einer Teilnahmebescheinigung notwendig.

    Für die Gewährung von Schülerbeförderungskosten ist zusätzlich das Beiblatt "Schülerbeförderung" einzureichen.  

    Für die Kostenübernahme einer angemessenen Lernförderung sind zusätzlich der „Fragebogen zur angemessenen Lernförderung“ sowie das letzte Schulzeugnis vorzulegen.

    Die erforderlichen Formulare finden Sie im Download-Bereich auf dieser Seite bzw. Sie erhalten sie im Kommunalen Kreisjobcenter, dem Behördenhaus am Schlossgarten und in den Sozialämtern.

    Bitte vergessen Sie nicht, die jeweils im Formular geforderten Nachweise beizufügen.

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das

    • Kommunale Kreisjobcenter (SGB II-, Wohngeld- und Kinderzuschlagsbezieher),
    • örtlich zuständige Sozialamt (SGB XII-Bezieher und nicht erwerbsfähige Personen) oder
    • Zuwanderungsamt im Behördenhaus am Schlossgarten (Leistungsbezieher nach dem AsylbLG).
  • Ihre Kontaktperson

    Kostenübernahme Mittagsverpflegung SGB II: Frau Kircher, Tel. 0661 6006-8609
    Wohngeld/Kinderzuschlag, Nachnamen A – I:  Herr Weß, Tel. 0661 6006-8613
    Wohngeld/Kinderzuschlag, Nachnamen J – R: Frau Orf, Tel. 0661 6006-8060
    Wohngeld/Kinderzuschlag, Nachnamen S – Z: Frau Hornfeck, Tel. 0661 6006-8612
    Leistungen nach dem SGB XII / AsylbLG: Ihr/e zuständige/r Leistungssachbearbeiter/-in
    Lernförderung (alle Rechtskreise): Frau Limpert, Tel. 0661 6006-1641
    Abrechnung Einrichtungen, Mittagsverpflegung und Tagesausflüge: Frau Otto, Tel. 0661 6006-8611

    E-Mail: but@landkreis-fulda.de

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    command
    +

    Kleiner

    command

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    control
    option
    command
    .

    Verringern

    control
    option
    command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    control
    option
    command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    option
    command
    8

    Ansicht vergrößern

    option
    command
    =

    Ansicht verkleinern

    option
    command
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern