Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 24 Jahren, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, keine Ausbildungsvergütung erhalten und einen Anspruch auf
- Grundsicherungsgeld nach dem SGB II
- Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt)
- Wohngeld und/oder Kinderzuschlag
- Leistungen nach dem AsylbLG
haben, können das Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen.
Welche Leistungen gibt es?
- Ausflüge mit der Schule oder der Kindertageseinrichtung
- Klassenfahrten mit der Schule oder mehrtägige Freizeiten mit der Kindertageseinrichtung (bis zu 600 Euro bei Inlandsfahrten und bis zu 900 Euro bei Auslandsfahrten)
- Schulbedarf (jeweils zum 1. August und zum 1. Februar eines Jahres)
- Schülerbeförderung (möglich ab der 11. Klasse bzw. Einführungsphase G8, wenn die nächstgelegene Schule mehr als 3 km vom Wohnort entfernt ist und kein vorrangiger Leistungsträger vorhanden ist)
- Lernförderung
- Kostenübernahme der Mittagsverpflegung in der Schule und in der Kindertageseinrichtung
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (bis zu 15 Euro pauschal monatlich für Kinder und Jugendliche von 0 bis 17 Jahren, z. B. für Vereinsangebote, Musikunterricht oder Ferienfreizeiten)
Beantragung der Leistungen
Für die Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes ist für alle Rechtskreise die Vorlage "Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe" erforderlich.
Für die Kostenübernahme einer mehrtägigen Klassenfahrt ist im Vorfeld eine Bestätigung der Schule über die Durchführung erforderlich. Im Anschluss an die Fahrt ist die Vorlage einer Teilnahmebescheinigung notwendig.
Für die Gewährung von Schülerbeförderungskosten ist zusätzlich das Beiblatt "Schülerbeförderung" einzureichen.
Für die Kostenübernahme einer angemessenen Lernförderung sind zusätzlich der „Fragebogen zur angemessenen Lernförderung“ sowie das letzte Schulzeugnis vorzulegen.
Die erforderlichen Formulare finden Sie im Download-Bereich auf dieser Seite bzw. Sie erhalten sie im Kommunalen Kreisjobcenter, dem Behördenhaus am Schlossgarten und in den Sozialämtern.
Bitte vergessen Sie nicht, die jeweils im Formular geforderten Nachweise beizufügen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das
- Kommunale Kreisjobcenter (SGB II-, Wohngeld- und Kinderzuschlagsbezieher),
- örtlich zuständige Sozialamt (SGB XII-Bezieher und nicht erwerbsfähige Personen) oder
- Zuwanderungsamt im Behördenhaus am Schlossgarten (Leistungsbezieher nach dem AsylbLG).
Ihre Kontaktperson
Kostenübernahme Mittagsverpflegung SGB II: Frau Kircher, Tel. 0661 6006-8609
Wohngeld/Kinderzuschlag, Nachnamen A – I: Herr Weß, Tel. 0661 6006-8613
Wohngeld/Kinderzuschlag, Nachnamen J – R: Frau Orf, Tel. 0661 6006-8060
Wohngeld/Kinderzuschlag, Nachnamen S – Z: Frau Hornfeck, Tel. 0661 6006-8612
Leistungen nach dem SGB XII / AsylbLG: Ihr/e zuständige/r Leistungssachbearbeiter/-in
Lernförderung (alle Rechtskreise): Frau Limpert, Tel. 0661 6006-1641
Abrechnung Einrichtungen, Mittagsverpflegung und Tagesausflüge: Frau Otto, Tel. 0661 6006-8611E-Mail: but@landkreis-fulda.de